Schulstandort in Grätzwalde nur mit Rücksicht auf Anlieger

(PM/DIE LINKE) Durch parteiübergreifenden Einsatz in der Gemeindevertretung und Kreistag gelang im Sommer 2017, was lange nicht möglich schien: Schöneiche wurde als Standort einer weiterführenden Schule in die Schulentwicklungsplanung des Landkreises Oder-Spree aufgenommen. Umgehend begannen daraufhin Überlegungen, wo in unserer Gemeinde eine solche Schule entstehen könnte.

Standortdiskussion 1.0 (2017/18)

Über mehrere Monate diskutierte die Gemeindevertretung intensiv und kontrovers über insgesamt 10 potenzielle Schulstandorte. Schließlich sprach sich eine deutliche Mehrheit in der Sitzung am 31. Januar 2018 für eine Fläche in Grätzwalde (zwischen Woltersdorfer Straße, Wittstockstraße und Leipziger Straße) als Standort der gewünschten weiterführenden Schule aus (14 Ja, 3 Nein, 1 Enthaltung).

Standortdiskussion 2.0 (2019)

Anlässlich der Beschlussvorlage (BV 012/2019) des Bürgermeisters zur Aufstellung eines Bebauungsplanes (B-Plan) für dieses Gebiet und unterstützt durch besorgte Anlieger kam es in der Gemeindevertretung im September 2019 erneut zur Diskussion, ob die ehemaligen Kartoffelbunker in der Straße Am Weidensee oder das Feld gegenüber der Einmündung Jägerstraße/Kalkberger Straße nicht besser als Schulstandorte geeignet wären. Es wurde beschlossen, vor der Entscheidung über den B-Plan zunächst eine Einwohnerversammlung und eine Einwohnerbefragung zu den drei möglichen Schulstandorten durchzuführen (20 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltungen).

Die drei möglichen Schulstandorte, über die zuletzt diskutiert wurde

Ergebnisse der Einwohnerbeteiligung

Während bei der Einwohnerversammlung am 30. Oktober 2019 (rd. 110 Teilnehmende) die Kalkberger Straße mehrheitliche Zustimmung erfuhr, fand sich bei der schriftlichen Befragung (960 Teilnehmende) der Standort Woltersdorfer Straße/Wittstockstraße/Leipziger Straße deutlich auf dem ersten Platz. Morgen muss nun die Gemeindevertretung die schwierige Entscheidung für oder gegen diesen Schulstandort treffen.

Zustimmung der Linksfraktion nur bei Zugeständnissen an die Anlieger

Die Linksfraktion hat sich im Ergebnis der intensiven Diskussionen und der Befragungen entschieden, dem Schulstandort in Grätzwalde nur dann zuzustimmen, wenn zwei zentrale Befürchtungen aus den Reihen der Anlieger im B-Plan-Verfahren von Anfang an berücksichtigt werden. Dabei geht es erstens um die zu erwartende bauliche Verdichtung, ausgehend von den Wohnungsbauvorhaben an der Warschauer Straße im Westen und dem geplanten Schulstandort im Osten. Befürchtet wird die Vernichtung von Frei- und Wiesenflächen und damit von Naherholungsmöglichkeiten im Wohngebiet. Zweitens rechnen die Anlieger mit steigender Belastung durch zusätzlichen Autoverkehr vom und zum neuen Schulstandort.

Änderungsanträge: Verkehrskonzept und Erhalt öffentlicher Grünflächen

DIE LINKE greift diese Einwände auf und stellt dazu zwei Änderungsanträge zur BV 012/2019 zur Abstimmung: Einerseits soll das B-Plangebiet um die dreieckige Freifläche zwischen Woltersdorfer Straße, Ulmer Straße und Prager Straße erweitert werden (siehe Skizze). Statt auf dieser Wiese – wie im Ortsentwicklungskonzept angedacht – künftig Wohnbebauung zuzulassen, soll die Fläche als öffentliche Frei- und Grünfläche festgesetzt und erhalten werden.

Änderungsantrag 1: Erweiterung der B-Plan-Fläche zur Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche

Andererseits soll parallel zum B-Planverfahren ein Gesamtverkehrskonzept für Grätzwalde erarbeitet werden, um zu klären, wie der vorhandene und der erwartete (Mehr-) Verkehr mit so geringen Umweltbelastungen wie möglich organisiert werden können. Das heißt vorzugsweise mit Bus, Straßenbahn, Fahrrad und zu Fuß. Die Anbindung des zukünftigen Schulgeländes und des südöstlichen Siedlungsgebietes von Schöneiche an einen Abzweig der Tram-Linie 88 (siehe Skizze) soll dabei geprüft werden.

Änderungsantrag 2: Prüfauftrag zum Anschluss der Schule an einen Straßenbahnabzweig (als Bestandteil eines Gesamtverkehrskonzeptes)

Keine Anliegerbeiträge für Zufahrtsstraßen zum Schulgelände

Darüber hinaus ist natürlich sicherzustellen, dass die Anlieger der Ulmer Straße, Wittstockstraße und Leipziger Straße bei der Herstellung ihrer bislang unbefestigten Sandstraßen nicht mit 80 Prozent zur Kasse gebeten werden, wenn über diese Straßen ein Schulstandort erschlossen werden soll.

Nur mit diesen Zugeständnissen an die in der Umgebung wohnende Bevölkerung wird DIE LINKE in der Gemeindevertretung für den B-Plan und damit für den Schulstandort in Grätzwalde stimmen.

Die Linke
Die Linke hat in Schöneiche rund 60 Mitglieder und parteilose Unterstützerinnen und Unterstützer. In der Gemeindevertretung sind wir derzeit mit 17,5 Prozent der Stimmen bzw. einer Fraktion aus 4 Mitgliedern vertreten.

21 Gedanken zu „Schulstandort in Grätzwalde nur mit Rücksicht auf Anlieger

  1. Ellmrich

    Als Anwohner in Grätzwalde finde ich diese Überschrift, nur mit Rücksicht auf Anlieger, wirklich falsch gewählt. Alle Ängste und Bedenken wurden ignoriert. Und nun gibt es die neue Idee, eine Erweiterung der Straßenbahnstrecke. Geht es noch schlimmer? Da kommt zu dem höheren Verkehrsaufkommen noch eine „rumpelnde“ Straßenbahn vor dem Haus dazu?! Komisch, am Standort Kalkberger Straße gibt es eine Bus- und Straßenbahnhaltestelle. Abgesehen von genügend Platz, um eine Schule mit der Kapazität zu planen, die den gewünschten Zuzug abdeckt. Wir sind gespannt, wie es weiter geht.

    • Fritz R. Viertel

      Es ist die Aufgabe der Gemeindevertretung einen Interessenausgleich zwischen dem Wohl der Gemeinde insgesamt und den berechtigten Sorgen/Hinweisen der bei einem solchen Projekt direkt betroffenen Anlieger/innen zu suchen. In diesem Fall hieß das, dem Votum der Einwohnerbefragung für die Wahl des Schulstandortes in Grätzwalde nachzukommmen und dabei (mit dem Beschluss der zwei Änderungsanträge) gleichzeitig zentrale Befürchtungen aus der Nachbarschaft zu berücksichtigen: Die städtebauliche Verdichtung des Quartiers wird begrenzt und der Mehrverkehr mit Kfz soll minimiert werden.
      Die Straßenbahnstrecke soll dabei erstmal nur geprüft werden. Sie könnte allerdings genau für die Minimierung des Straßenverkehrs ein geeignetes Mittel sein. Ihre Befürchtung, dass damit eine höhere Lärmbelastung entstünde, kann ich nicht teilen. Eine moderne Straßenbahn ist sogar deutlich leiser als ein Auto und nach Messungen bei 50 km/h etwa so laut wie ein normales Gespräch. Ich wohne in der Kirschenstraße direkt an der Straßenbahn und kann Ihnen das aus eigener Erfahrung bestätigen. In Grätzwalde würde die Straßenbahn zudem deutlich langsamer fahren, es gäbe kaum Kurven und mit Rasengleisen würden Fahrgeräusche und optische „Beeinträchtigungen“ zusätzlich verringert. Aber wie gesagt, dass ist noch längst nicht beschlossen, sondern soll erstmal geprüft werden.

      • Schröder

        Ein derart absurdes Straßenbahnprojekt kann nun wirklich niemand ernst nehmen. Da ich nicht annehme, dass ein solchen Vorschlag nur aus reiner Profilierungssucht gemacht wird, soll wohl suggeriert werden, dass ein Schulstandort an einer Straßenbahnhaltestelle sinnvoller wäre.

      • Fritz R. Viertel

        Hallo Frau/Herr Schröder, mich würde interessieren, aus welchen Gründen Sie diese Idee für „derart absurd“ halten!? In der Diskussion hier sind ja schon einige Argumente formuliert worden, warum es sinnvoll ist, das zumindest ernsthaft zu prüfen und warum etwa eine große Lärmbelastung dadurch nicht zu befürchten ist.

  2. M. Eisold

    Wenn ich mich als normales Publikum mal einmischen darf. Der Bürgermeister hatte zur Eröffnung des TOP auf den Weg gegeben: zügige Behandlung, B-Plan nur für die Schule, nicht für den Geltungsbereich. Das fand ja nun nicht statt. Etliche abgelehnte Änderungsanträge und worauf Herr Viertel nun so stolz ist, Grünfläche und Verkehrskonzept standen eigentlich gar nicht zur Debatte. Ich stimme Frau Winkmann und Herrn Schneider zu, dass sie an die Grundsatzentscheidung erinnern und Erweiterungen und somit Verzögerungen hinderlich für das Projekt sind. Ein Projekt, dass der Kreis nicht gerade priorisiert.

    • Fritz R. Viertel

      Es ist die Aufgabe der Gemeindevertretung – zumindest nach meinem Verständnis – einen Interessenausgleich zwischen dem Wohl der Gemeinde insgesamt und den berechtigten Sorgen/Hinweisen der bei einem solchen Projekt direkt betroffenen Anlieger/innen zu suchen. In diesem Fall hieß das, dem Votum der Einwohnerbefragung für die Wahl des Schulstandortes in Grätzwalde nachzukommmen und dabei gleichzeitig zentrale Befürchtungen aus der Nachbarschaft zu berücksichtigen. Nämlich die zu erwartende städtebauliche Verdichtung des Quartiers zu begrenzen und den Mehrverkehr mit Kfz zu minimieren. Das stand sehr wohl zur Debatte, denn es wurde von Anlieger/innen formuliert und von der Linksfraktion mit konkreten Lösungsvorschlägen per Änderungsantrag ins formale Verfahren eingespeist. Diese wurden von der Gemeindevertretung mit Mehrheit befürwortet. Man kann nun darüber spekulieren, ob die Vergrößerung des B-Plangebietes und ein parallel zu erarbeitendes Verkehrskonzept das Verfahren insgesamt verzögern. Ich sehe dafür keine Anhaltspunkte. Zumal es ja nicht so ist, dass der Landkreis in den Startlöchern steht und nur auf den B-Plan der Gemeinde wartet. Für die Schule gibt es bislang weder einen Grundstückskaufvertrag, noch eine konkrete Bauplanung, noch eine Finanzierung, geschweige denn eine Genehmigung durch das Ministerium. Bis das alles da ist, werden noch einige Jahre vergehen. In jedem Fall genug Zeit für unser B-Planverfahren – auch mit den Ergänzungen.

  3. B. Schneider

    „Aufgabe eines Bebauungsplanes sind nicht irgendwelche später dehnbaren Grundsatzentscheidungen, sondern „die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung“ (Paragraph 8 Absatz 1 Baugesetzbuch). Im Fall Berliner Str. Nord ging es eben auch um die Frage, ob hier vorrangig bezahlbare Mietwohnungen oder Baugrundstücke für Einfamilienhäuser entstehen sollen.“
    Herr Viertel, wenn Sie hier „sachlich richtige Darstellung“ fordern, dann sollten Sie sich zuerst darum bemühen:
    Bei der BV 640/2019 ging es darum, einen zwei Jahre lang diskutierten, mit den erforderlichen Stellungnahmen versehenen und entsprechend angepassten zweiten Entwurf eines Bebauungsplanes zur Auslegung freizugeben. Das heisst, dass nun der Prozess der Bürgerbeteiligung endlich beginnen sollte (ja, auch die Mitglieder und Wähler der Linken sind Bürger). Durch Ihre Änderungsanträge wäre der ganze Prozess um zwei Jahre zurückgeworfen worden. Das ist im vorliegenden Fall glücklicherweise nicht so, macht aber die Aufstellung eines B-Planes komplizierter und wird den Prozess unnötig in die Länge ziehen. Herzlichen Glückwunsch dazu.

    • Fritz R. Viertel

      Es ist völlig normal, dass im Verlauf eines B-Planverfahrens Änderungen/Anpassungen am Entwurf erfolgen. Das ist ja gerade dessen Sinn und Zweck und der Grund dafür, dass es mehrere Entwürfe gibt, zu denen dann Einwenden der Öffentlichkeit eingebracht und abgewogen werden. Und es ist eben auch das Recht der gewählten Gemeindevertreter/innen, Änderungsanträge zu stellen. Ob Sie die nun inhaltlich gut finden oder nicht. Wenn der einmal beschlossene Erstentwurf für den Rest des Verfahrens in Stein gemeißelt wäre, dann könnte man sich den ganzen Aufwand für solch ein Beteiligungsverfahren sparen. Die Struktur des Wohngebiets war übrigens tatsächlich Teil der öffentlichen Debatte zu diesem B-Plan (wenn diese auch von der Sportplatzerweiterung dominiert worden sein mag) und tauchte auch in den Einwendungen aus der Bevölkerung auf. Im übrigen sind es die Mitglieder und Wähler/innen der LINKEN, die als erste von ihrer Fraktion in der Gemeindevertretung erwarten, dass sie sich konsequent für mehr bezahlbare Mietwohnungen einsetzt. Täten wir das nicht, hätten wir etwas falsch gemacht…

      • B. Schneider

        Merken Sie nicht, dass Sie sich hier selbst widersprechen, oder ist das Absicht?
        „Es ist völlig normal, dass im Verlauf eines B-Planverfahrens Änderungen/Anpassungen am Entwurf erfolgen.“
        Und ein paar Zeilen später:
        „Wenn der einmal beschlossene Erstentwurf für den Rest des Verfahrens in Stein gemeißelt wäre,…“
        Erstens ging es nicht um einen „einmal beschlossene Erstentwurf“ sondern um einen zweiten, bereits durch Änderungswünsche er Fraktionen und der Ausschüsse angepassten Entwurf, der nun den Einwendungen/ Änderungen/ Anpassungen durch die Bürger zugeführt werden sollte.
        Und zweitens können und sollen Sie sich gerne für mehr bezahlbaren Wohnraum einsetzen, aber dort, wo es sinnvoll und erfolgversprechend ist. Die Verhinderung oder Verzögerung eines Verfahrens, weil Ihre Forderungen nicht weitestgehend berücksichtigt wurden, zeugt von einem fragwürdigen Demokratieverständnis.

      • Fritz R. Viertel

        Es gibt solange weitere Entwürfe, bis keine substanziellen Änderungen mehr beschlossen werden. Auch ein zweiter Entwurf kann noch einmal angepasst werden, dann gibt es eben einen 3. Entwurf, ggf. auch mal einen vierten. Zwischen dem 1. und 2. Entwurf des B-Plans „Berliner Straße Nord“ lagen eine Kommunalwahl und eine Beteiligung der Öffentlichkeit, bei denen die Frage, ob dort vorrangig Baugrundstücke für Einfamilienhäuser entstehen sollen, diskutiert worden ist. Und selbst wenn eine Fraktion immer wieder den gleichen Änderungsantrag zu jedem Entwurf stellen würde (was hier nicht der Fall war, wie Sie wissen, wenn Sie das Verfahren aufmerksam verfolgt haben), dann wäre das ebenso ihr gutes (demokratisches) Recht – ob Ihnen oder mir das nun jeweils sinnvoll erscheinen mag oder nicht.
        Mein Eindruck ist, dass Sie einfach unsere Vorschläge in der Sache doof finden. Das ist in Ordnung, aber dann schreiben und begründen Sie das doch bitte inhaltlich. Bisher haben Sie uns hier immer nur Verzögerungstaktik vorgeworfen, ob wir unsere Änderungsanträge nun zum Aufstellungsbeschluss (wie beim B-Plan für den Schulstandort), oder zu den nachfolgenden Entwürfen (wie bei der „Berliner Straße Nord“) gestellt haben. Wann wäre es denn Ihrer Meinung nach angebracht, dass DIE LINKE ihre Änderungsvorschläge einbringt, für die sie immerhin 17,5% der Schleicher Wähler/innen unterstützt haben?

      • Anke Winkmann

        Schön, dass Sie es selbst formulieren: Die Linke macht in erster Linie Politik für Ihre Mitglieder und Wähler und da steht als oberstes Ziel: Sozialer Wohnungsbau. Ist der nicht dabei, wird ein Projekt gerne abgelehnt.
        Ihre Überschrift ist einfach irreführend. Es geht Ihnen in Ihrem Änderungsantrag nicht um die Anlieger. Eine Straßenbahnlinie beruhigt das Wohngebiet ganz sicher nicht. Die Linke unterstützt stark den sozialen Wohnungsbau des Kreises auf dem noch bewaldeten Grundstück Woltersdorfer/Warschauer/Prager Straße, welches sicher auch zur Verdichtung des Gebietes beiträgt und lehnt gleichzeitig die Möglichkeit von Wohnbebauung in Form von Einfamilienhäusern auf der anderen Seite der Woltersdorfer/Prager Straße ab, wegen Verdichtung.

      • Fritz R. Viertel

        Potzblitz! DIE LINKE setzt sich auch nach der Wahl für die Ziele ein, die sie vor der Wahl formuliert hat und die immerhin von 17,5% der Wähler/innen unterstützt wurden… Irre. Und Überraschung: Zu diesen Zielen gehört eine Priorität für bezahlbare Mietwohnungen gegenüber Baugrundstücken für Einfamilienhäuser. Danke, Anke, dass du hier nochmal unser Wahlprogramm erklärst! 😉 Es geht dabei übrigens um die Grundsatzfrage, ob wir in Schöneiche eine gesunde soziale Mischung der Bevölkerung erhalten oder hier zunehmend nur noch Menschen wohnen, die sich ein ebensolches Baugrundstück nebst Eigenheim zu Marktpreisen leisten können. Unsere Antwort darauf dürfte inzwischen klar sein. Genauso klar wie der Umstand, dass die CDU das anders sieht.
        Zum Thema Straßenbahn verweise ich auf meine Antwort auf den Kommentar von „Ellmrich“ weiter oben.

  4. Fritz R. Viertel

    Nö, es geht nicht um Verhinderung oder Verzögerung. Es geht darum, dem mehrheitlichen Wunsch für diesen Schulstandort nachzukommen und gleichzeitig die Hinweise der Anlieger ernst zu nehmen. Das ist für mich verantwortungsvolle Kommunalpolitik.
    Eine Erweiterung des B-Plangebietes gehört natürlich zum B-Plan dazu. Was denn sonst? Für eine öffentliche Grünfläche wird’s kaum einen separaten B-Plan geben. Was man plant, muss sich auch in die städtebauliche Gesamtbetrachtung einfügen. Deshalb ist es sinnvoll, ein Verkehrskonzept gleichzeitig zu beauftragen. Ist ja Quatsch damit zu warten, bis alles fertig ist.

    • B. Schneider

      Natürlich geht es darum, es ist ja nicht das erste Mal, dass Sie Anträge, bei denen es nur darum ging, etwas endlich in Gang zu setzen, durch überflüssige Änderungsanträge versucht haben, zu verzögern (oder gar zu verhindern).

      • Fritz R. Viertel

        Nun, das ist Ihre Sicht der Dinge. In der Gemeindevertretung bewerteten die meisten Kolleginnen und Kollegen das über die Fraktionsgrenzen hinweg anders: Unsere Änderunganträge wurden beide mit deutlicher Mehrheit beschlossen (ÄA 1: 10 Ja, 5 Nein, 7 Enthaltungen; ÄA 2: 12 Ja, 5 Nein, 5 Enthaltungen). Die geänderte BV 012/2019/1 zur Aufstellung eines B-Planes für einen Schulstandort (und eine öffentliche Grünfläche) in Grätzwalde wurde dann mit großer Mehrheit angenommen (16 Ja, 4 Nein, 2 Enthaltungen).

  5. B. Schneider

    „Andererseits soll parallel zum B-Planverfahren ein Gesamtverkehrskonzept…“ Und was hat dieser Änderungsantrag („parallel zum…“) bei der Beschlussfassung zum B- Plan verloren? Verzögerung? Verhinderung? Bitte bleiben Sie beim Thema und überfrachten Sie Anträge nicht mit Änderungen, die hier nichts verloren haben. Ei Verkehrskonzept wird zum geeigneten Zeitpunkt ohnehin erforderlich sein.
    Ähnlich zur Erweiterung des B- Plan- Gebietes: auch darüber kann und sollte separat entschieden werden.

    • Anke Winkmann

      Herr Schneider, Sie sehen das vollkommen richtig! Die Linke riskiert hier, wie so oft bei größeren Projekten, durch Aufstellung von Bedingungen, erst den Start und später die Umsetzung. Wenn dies und das nicht gemacht wird, stimmen wir nicht dafür und dann stimmen sie auch nicht dafür. Später gibt es immer neue Bedingungen und Auflagen. Bestes Beispiel: Bebauungsplan Berliner Straße Nord/Erweiterung Sportplatz Babickstraße.
      In diesem Anfangsstadium von Projekten sollten Grundsatzentscheidungen getroffen werden. Jede Einengung und Bedingung kann die Entwicklung des Projektes erschweren. Die Unsicherheit der Gemeindevertreter mit den Folgen dieser Änderungsanträge schlägt sich auch in der Abstimmung nieder: gerade mal 50% konnten im Schnitt mit Ja stimmen.
      Im Übrigen ist es mehr als fraglich, ob die Anwohner eine Straßenbahn in „ihr“ Wohngebiet wünschen, abgesehen von den immensen Kosten einer neuen Trasse. Seit 20 Jahren doktert die SRS an einer kleinen Umverlegung der Gleise am S- Bahnhof Friedrichshagen-zum Bedauern der Nutzer, die täglich über die Dahlwitzer Landstraße hechten müssen: kein Ende in Sicht. Und am Ende hat sogar mindestens ein/e Gemeindevertreter/in der Linken beim Beschluss zur Schule, mit ihren eigenen Bedingungen, nicht mit Ja gestimmt (namentliche Abstimmung im nächsten Amtsblatt)…

      • Fritz R. Viertel

        Hallo Anke, ich bitte dich darum – bei aller (legitimen) politischen Polemik – auf sachlich richtige Darstellung in deinen Beiträgen zu achten. Was du schreibst, ist nämlich gleich in mehrerlei Hinsicht sachlich nicht korrekt: Die Verlegung der Straßenbahnwendeschleife auf die Bahnhofsseite der Dahlwitzer Landstraße in Friedrichshagen scheitert seit Jahren nicht an der komplizierten Planung/Realisierung, sondern an der fehlenden Genehmigung einer Berliner Behörde. Aufgabe eines Bebauungsplanes sind nicht irgendwelche später dehnbaren Grundsatzentscheidungen, sondern „die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung“ (Paragraph 8 Absatz 1 Baugesetzbuch). Im Fall Berliner Str. Nord ging es eben auch um die Frage, ob hier vorrangig bezahlbare Mietwohnungen oder Baugrundstücke für Einfamilienhäuser entstehen sollen.
        Wenn ihr als CDU-Fraktion in den Vorlagen der Gemeindeverwaltung stets eure Position umgesetzt seht und die bedingungslos unverändert abnickt, ist das euer gutes Recht. Genauso ist es gutes Recht jeder anderen Fraktion, dazu Änderungsanträge zu stellen. Die werden dann mehrheitlich abgelehnt (wie bei der Berliner Str. Nord) oder angenommen (wie beim Schulstandort Grätzwalde). Ihr könnt diese Änderungsanträge inhaltlich richtig oder falsch finden. Aber sie grundsätzlich als böswilliges Störfeuer oder Verhinderungsstrategie zu diskreditieren, ist weder redlich noch guter demokratischer Stil.

  6. W.Wrase

    Falls die Euphorie zu TESLA hier noch nicht angekommen ist, dann werfe ich mal die Option hinein:
    Der derzeitige, nicht mit einer Mehrheit entschiedene (>50%) jetzige Schulstandort ist unter diesem Aspekt am falschen Platz, nicht im falschen Ort, aber eben perspektivisch schon jetzt nicht groß genug entschieden worden…

    • B. Schneider

      „nicht mit einer Mehrheit entschiedene (>50%) “ Auch wenn Sie hier wahrscheinlich <50% meinten: Haben Sie schon mal was von einer einfachen Mehrheit gehört? Eine absolute Mehrheit bekommen wir vielleicht mit einer Stichwahl? Spätestens im dritten Wahlgang reicht in der Regel eine einfache Mehrheit. Und wir haben inzwischen wieviele Diskussionen gehabt?

      • W.Wrase

        Ihre Korrektur geht ins Leere, Ihre Belehrung auch…
        > größer als
        < kleiner als

        Ansonsten, die Aktualität überholt die schwache Vision…!!! ?

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