Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen.

Im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Vorsorge möchte Sie die Gemeindeverwaltung Schöneiche bei Berlin heute auf Folgendes hinweisen:

Gemäß § 1 (2) SARS-CoV-2-Eindämmungs-Verordnung vom 17.03.2020 sind für Veranstaltungen unter 50 Personen Anwesenheitslisten zu führen und vier Wochen aufzubewahren.

Ein Formular dafür finden Sie im Anhang. Bitte benutzen Sie dies ab sofort für kleinere Besprechungen/Treffen.

Bitte weiterhin auf jeden Fall beachten: In § 5 der Verordnung ist das Verbot von Zusammenkünften ausgesprochen – geltend insbesondere für Vereine und sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen.

20200318Anwesenheitsliste SARS-Verordnung

20200317 Gesetz- und Verordnung Corona 11 Anlage 1 SARS-CoV-2-EindV

 

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Redaktion Schöneiche Online