Corona-Krise – FDP und Schöneicher Liste legen Vorschläge für Schöneiche vor

(Peter Pohle, FDP-Schöneiche / Martin Berlin, Schöneicher Liste) Corona-Krise – FDP und Schöneicher Liste legen Vorschläge zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit und Unterstützung von Eltern und Lokalwirtschaft vor.

Angesichts der Corona-Krise steht Schöneiche nicht nur gesundheitlich, sondern auch kommunalpolitisch vor großen Herausforderungen. Um die negativen Folgen der Corona-Krise auf die Leistungsfähigkeit der Gemeinde abzumildern aber auch in Not geratene Gewerbetreibende und Eltern zu unterstützen, haben FDP und die Schöneicher Liste eine Beschlussvorlage erarbeitet, die auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.04.2020 beraten werden soll. Die Beschlussvorlage verfolgt dabei drei Ziele:

Sicherung der kommunalen Leistungsfähigkeit durch Umstellung des Haushalts
Durch den allgemeinen Wirtschaftseinbruch ist mit Einbußen bei wichtigen Einnahmequellen der Gemeinde zu rechnen (u.a. Gewerbesteuer, Einkommensteuerumlagen und Beiträge). Dem gegenüberstehen zudem auch unerwartete Mehrausgaben (z.B. Bewältigung der Corona-Pandemie). In der Folge wird der aktuelle Gemeindehaushalt kaum mehr durchhaltefähig sein. Viele sinnvolle, aber kostenintensive Vorhaben, die bis vor wenigen Wochen noch finanzierbar schienen, müssen nun auf den Prüfstand. Ziel ist es, unseren Kommunalhaushalt auf Krisenmodus umzustellen. Das bedeutet, dass u.U. Maßnahmen, die nicht wirklich notwendig sind, zurückgestellt werden müssen. Hierdurch sollen Finanzpuffer geschaffen werden, um an entscheidender Stelle handlungsfähig zu bleiben. Auch ist ein Nachtragshaushalt zu prüfen. Damit möchten wir das Leistungsspektrum unserer Gemeinde, so umfangreich wie möglich aufrecht erhalten.

Entlastung von der Krise betroffene Gewerbetreibenden und Eltern
Der alleinige Fokus auf den Kommunalhaushalt wäre aber zu wenig. Die Gemeinde ist jetzt auch gefragt, wenn es darum geht, pragmatisch in Not geratene Unternehmen aber auch Eltern zu entlasten. In der gegenwärtigen Krise geht es jetzt für viele Unternehmen in Schöneiche zunächst darum, ihre Liquidität zu sichern. Wir möchten deswegen erreichen, dass die Verwaltung die Stundung der Gewerbesteuer ermöglicht und so unseren Unternehmen etwas Luft verschafft, um auch Arbeitsplätze zu schützen. Daneben haben aber auch viele Eltern mit finanziellen Problemen zu kämpfen. Auch hier müssen wir als Gemeinde helfen und sollten eine zeitweise Stundung von Kita-Beiträgen ermöglichen. Notfalls sogar zu erlassen.

Initiative für ein kommunales Unterstützungsprogramm durch die Landesregierung
Schöneiche steht – wie viele Gemeinden und Städte in Brandenburg – vor immensen finanziellen Herausforderungen. Nach den wichtigen Hilfen der Landesregierung für Wirtschaft, Handel und Selbstständige erwarten wir auch als Kommune eine finanzielle Unterstützung durch die brandenburgische Landesregierung. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen macht es vor. Sie hat bereits ein „Kommunalschutz-Paket“ im Umfang von 25 Mrd.€ geschnürt. Durch das Programm sollen die Kommunen in NRW vor wirtschaftlichen Verwerfungen geschützt werden.

Als Gemeinde möchten wir daher bei der Landesregierung Brandenburg anfragen, ob ein ähnliches Unterstützungsprogramm für Kommunen bei der finanziellen Bewältigung der Corona-Krise vorbereitet wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Verwaltung beauftragt, gegenüber dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg aktiv zu werden und die Einrichtung eines kommunalen Unterstützungsprogramms bei der Landesregierung anzuregen. Hierbei wird auf das Kommunalschutz-Paket von NRW verwiesen.

Peter Pohle, FDP-Schöneiche
Martin Berlin, Schöneicher Liste

Peter A. Pohle
Peter A. Pohle ist Gemeindevertreter (FDP) und Vorsitzender des Ortsentwicklungsausschuss der Gemeindevertretung Schöneiche bei Berlin.

Ein Gedanke zu „Corona-Krise – FDP und Schöneicher Liste legen Vorschläge für Schöneiche vor

  1. Dr. Philip Zeschmann, MdL

    Lieber Peter,
    lieber Martin,

    Schön, dass Ihr Euch um die Schöneicher, unsere Selbständigen und kleinen Unternehmen sowie um die Handlungsfähigkeit der Gemeinde sorgt und dazu Vorschläge entwickelt habt, die das sicher stellen sollen und Euch zudem dazu an die Landesregierung wendet.

    Ein Programm zur kurzfristigen Sichrung der Liquidität unsere Selbständigen und kleinen Unternehmen namens Soforthilfe Corona gibt es für Brandenburg auf Betreiben und auf Vorschlag der Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler bereits seit dem 25.03.20. So können seitdem beriets Soloselbständige und kleinen Unternehmen über die ILB mit relativ geringem Aufwand Anträge auf die Soforthilfe stellen (Vgl. https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/).

    Auch eine Freistellung der Eltern von den Elternbeiträgen für Kita und Hort haben wir bereits vor rund zwei Wochen aus Landeseben auf den Weg gebracht.

    Was – allein aufgrund des Desinteresses der Landesregierung – noch aussteht ist ein Kommunaler Rettungsschirm zum Auffangen der Einnahmeausfälle duch wegbrechende Steuereinnahmen in den kommunalen Haushalten. Dies hatten wir von BVB / Freie Wähler bereits in der Sondersitzung des Auschusses für Haushalt und Finanzen des Landtags am 30.03.20 und auf unserer Pressekonferenz am 31.03.20 gefordert (vgl. https://www.youtube.com/watch?v=hD5ED9Wlo_c&feature=youtu.be ab Minute 7:18).

    Leider hat sich die Landesregierung und die sie tragende Regierungskolaition aus SPD, CDU und Grünen geweigert im Rahmen der Notkreditaufnahme wegen der Coronakrise und der damit verbundenen verabschiedung des Nachtragshaushalts des Landes auf der Notsitzungd es Landtags am 01.04.20 auch unseren Kommunen im ganzen Land zu helfen (vgl. https://www.rbb-online.de/imparlament/brandenburg/2020/1–april-2020/1__april_2020_-_11__Sitzung_des_Brandenburger_Landtags1/philip-zeschmann–bvb-freie-waehler—top3.html; sowie https://www.rbb-online.de/imparlament/brandenburg/2020/1–april-2020/1__april_2020_-_11__Sitzung_des_Brandenburger_Landtags1/ki-steeven-bretz–cdu–vs–philip-zeschmann.html).

    Nunmehr befindet sich zu diesem Thema ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen Die Linke und BVB/Freie Wäher auf dem weg, der hoffentlich noch auf der Sondersitzung des Landtags am 15.04.20 behandelt wird. Siehe nachfolgende Vorabfassung:

    „Der Landtag möge beschließen:

    Die Landesregierung wird aufgefordert,

    zu prüfen, in welcher Form die Kommunen im Land Brandenburg im Zuge der Bewältigung der Corona-Krise durch den Bund oder das Land konkrete Hilfe und Unterstützung erlangen können.

    Zugleich soll geprüft werden, in welchem Umfang temporär haushaltsrechtliche Regelungen geändert werden können, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten und sie von bürokratischem Mehraufwand zu entlasten. So sollen insbesondere die Umsetzungsmöglichkeiten zu den nachfolgende 10 Punkten geprüft werden:
    1. der Verzicht auf die Verpflichtung zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltes (§ 68 Absatz 2 Kommunalverfassung) im Jahr 2020,
    2. der Verzicht auf ausgeglichene Haushalte (§ 63 Absatz 4 Kommunalverfassung) im Finanzplanungszeitraum 2020 bis 2023,
    3. der Verzicht auf die Einhaltung von Haushaltssicherungskonzepten (§ 63 Absatz 5 Kommunalverfassung) im Finanzplanungszeitraum 2020 bis 2023,
    4. die Einbeziehung der Kommunalwirtschaft in die Hilfsprogramme des Bundes und des Landes,
    5. die Wiederaufnahme und Ausweitung der kommunalen Investitionsprogramme des Landes, wobei für die Jahre 2020 und 2021 auf die Erbringung eines Eigenanteils durch die Kommunen verzichtet werden soll,
    6. die Fortsetzung der Entschuldung der Kommuneninsbesondere der kreisfreien Städte unter Verzicht auf den kommunalen Eigenanteil sowie die sofortige Übernahme von 50% der Kassenkredite der Kommunen durch das Land,
    7. das „Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse“ vom 15.Oktober 2018 über den 31. Dezember 2020 hinaus zu verlängern und so zu erreichen, dass verkürzte Jahresabschlüsse auch für die nachfolgenden Haushaltsjahre aufgestellt werden können,
    8. wie die Förderrichtlinien für die Kommunen so vereinfacht werden können, dass ihnen Fördermittel teilweise vorab zur Verfügung gestellt werden können,
    9. die Entlastung kommunale Haushalte dadurch, dass die derzeit zur Verfügung stehenden Mittel für den laufenden Verwaltungsbetrieb genutzt und Investitionen zinsgünstig kreditfinanziert werden können (ohne entsprechendes Einschreiten der Kommunalaufsichten),
    10. die Sicherung der Finanzkraft der Kommunen mindestens auf dem Verbundmassenniveau von 2019 durch eine vollständige Kompensation durch das Land für die Jahre 2020 bis 2023.Der Bericht dazu ist dem Landtag bis zum 31.05.2020 zuzuleiten.“

    Wir hoffen natürlich, dass die Landesregieurng und sie stützenden Fraktionen ihre Blockade von Hilfen für unsere Kommunen und damit auch für Schöneiche aufgeben und unserem Antrag zustimmen.

    Schöne Grüße von Eurem einzigen Schöneicher Landtagsabgeordneten

    Philip Zeschmann

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