Bundesförderung für effiziente Gebäude

Starke Nachfrage bei der 2021 gestarteten Bundesförderung für effiziente Gebäude

(PM Klimabeirat) Zum Jahresbeginn ist die neue Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) mit dem Teilprogramm für Einzelmaßnahmen (BEG EM) in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.

Die weiteren Teilprogramme BEG – Wohngebäude (BEG WG) und BEG – Nichtwohngebäude (BEG NWG) sind zur Durchführung ab Juli 2021 geplant.

Im Rahmen des BEG EM sind folgende Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden (hier Wohngebäude) förderfähig. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten wird bei 60.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt.

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
    Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 2.000 Euro (Brutto)

    Fördersatz: 20 % der förderfähigen Ausgaben
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
    Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 2.000 Euro (Brutto)

    Fördersatz: 20 % der förderfähigen Ausgaben
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
    Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 2.000 Euro (Brutto)

    Fördersatz:
    20 % bei Gasbrennwert-Heizungen (Renewable Ready)
    30 % Gas-Hybridheizungen
    30 % Solarthermieanlagen
    30 % Wärmeübergabestation eines Netzes mit mindestens 25 % Anteil erneuerbarer Energie
    35 % Wärmeübergabestation eines Netzes mit mindestens 55 % Anteil erneuerbarer Energie
    35 % Wärmepumpen
    35 % Biomasseanlagen (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen + 5 % Zuschuss)
    35 % Erneuerbare Energien – Hybridheizungen (EE – Hybride)

Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch einer mit dem Brennstoff Öl betriebenen Heizungsanlage ein Bonus in Höhe von 10 % gewährt werden, sofern eine der nachfolgend genannten Heizungsanlagen errichtet wird:

Gas-Hybridheizung
Biomasseheizung
Wärmepumpe
EE- Hybridheizung
Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbaren Energien von mindestens 25 % oder 55 %.

  • Heizungsoptimierung
    Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro (Brutto)

    Fördersatz: 20 % der förderfähigen Ausgaben

Zusätzlich ist bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramms „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.

Nur im Zusammenhang mit einer Förderung der vorstehend aufgeführten Einzelmaßnahmen kann die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden.

  • Fachplanung und Baubegleitung
    Fördersatz: 50 % der förderfähigen Ausgaben
    Deckelung der Förderung:
    5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
    2.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten
    Insgesamt maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid

Detaillierte Informationen zu den technischen Voraussetzungen der jeweiligen förderfähigen Maßnahmen und Anlagen sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu finden.

Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften auch Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen und sonstige juristische Personen des Privatrechts (Aufzählung nicht abschließend).

Die Antragstellung muss zwingend mit Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (gelistet in der Expertenliste des Bundes) erfolgen bei folgenden Anträgen:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)

Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten optional.

Die Quellen zu dieser Übersicht sowie weitere erforderliche Informationen zum Thema finden Sie u.a. auf den Internetseiten der BAFA (www.bafa.de/BEG) und des BMWi – hier zu häufig gestellten Fragen zum BEG. Energieeffizienz-Experten sind u.a. Internet-Seite www.energie-effizienz-experten.de aufgeführt.

 

Dipl.-Phys. Uwe Keil
Energieberater und
Mitglied im Klimabeirat

Klimabeirat Schöneiche