(Artikel/Klimabeirat) Ab sofort können Gemeinden, Vereine und Gewerbetreibende mit Sitz in Brandenburg eine Förderung für den Kauf von Lastenfahrrädern mit und ohne Elektroantrieb beantragen.
In einer Pressemitteilung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung vom 15. März 2022 heißt es:
„Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt auch in diesem Jahr Gemeinden, Vereine und Gewerbetreibende bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern. Es stehen im Jahr 2022 750.000 Euro zur Verfügung. Anträge können ab sofort bis zum 20. Mai 2022 gestellt werden.
Verkehrsstaatssekretär Rainer Genilke: „Das Interesse an der im vergangenen Jahr erstmals von unserem Ministerium aufgelegten Lastenradförderung war sehr groß. Es konnten 210 Projekte mit insgesamt 641.000 Euro bewilligt werden. Es ist erfreulich, dass die Brandenburgerinnen und Brandenburger klimafreundlich in die Pedale treten. Ziel der Förderung ist eine nachhaltige Stärkung des Radverkehrs. Gerade für kurze Strecken sind Lastenräder eine gute Alternative zum Auto. Unser Ziel ist die Erhöhung des Radverkehrs an allen zurückgelegten Wegen. Damit reduzieren wir Lärm und Abgase sowie Staus und Parkraumprobleme. Gleichzeitig erhöhen wir den Anteil des Umweltverbunds und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.“
Was wird gefördert?
• Die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrräder mit und ohne E-Motor nach DIN 79010 einschließlich Fahrradcomputer
• Lastenfahrräder mit einer Zuladungskapazität von mindestens 40 Kilogramm ohne Fahrerin oder Fahrer
• einspurige oder mehrspurige Fahrräder
Wer wird in Brandenburg gefördert?
• Gemeinden und Gemeindeverbände
• Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
• eingetragene Vereine
• Gewerbetreibende
Wie viel wird gefördert?
Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 40 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber
• Lastenfahrräder ohne Elektroantrieb mit 2.500 Euro
• Lastenfahrräder mit Elektroantrieb mit 4.000 Euro
• Im Fall der kostenfreien Ausleihe der Lastenfahrräder beträgt der Fördersatz bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Zuwendungsempfangenden können privaten Dritten ab 18 Jahren die Lastenfahrräder zur unentgeltlichen Nutzung für den privaten Gebrauch zur Verfügung stellen, um die Anzahl an Nutzenden zu erhöhen. Die Lastenfahrräder müssen für den Transport von Waren, Material und/oder Personen nutzbar sein.
Anträge können beim Landesamt für Bauen und Verkehr, 15366 Hoppegarten, Lindenallee 51 gestellt werden. Die Formblätter sind im Internet unter www.lbv.brandenburg.de abrufbar.“
Außerdem sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Schöneiche bei Berlin seit Herbst 2020 über das Verleihsystem fLotte Berlin 2 Lastenfahrräder zum tageweisen kostenlosen Ausleihen zur Verfügung stellt. Die Standorte sind an der Kulturgießerei und am Kinder- und Jugendzentrum in der Prager Straße. Eine vorherige Reservierung ist erforderlich. Probieren Sie es doch einfach einmal aus!