Mein Freund der Kater

(Satire/Wildschwein)

 

Ich rede ihm eigentlich nicht dazwischen. Aber in seinem letzten Bericht vom Gemeindeforum ist doch das mit dem Hebesatz zur Grundsteuerreform ungenau.
„Man will den Steuersatz nicht höher erheben; muss aber erst einmal die neue Bundesbewertung abwarten“, schreibt er.
Der Hebesatz ist ein Prozentsatz. Wenn die Bewertung in die Höhe schnellt, ist natürlich die Summe, die bei den gleichen Prozenten bei rauskommt, auch höher!!
Die Gemeindevertreter haben das dem anfragenden Mann verdeckt auch so benannt. Die finanzielle Belastung soll im Durchschnitt so bleiben, wurde gesagt. Also wenn die Bewertung von Euerm Grund und Boden, oder sagen wir Euerm Anwesen, steigt, und das durchschnittlich geldlich so bleiben soll… na, was sagt da der Mathematiker? Richtig!! Dann würden die Hebesatzprozente sinken!!
Aber was Katerchen richtig geschrieben hat: „Das dauert!!“

NACHTRAG: Eine aktuelle Anmerkung. Aus Gesprächen von Schöneichern, die die Berechnung des Grundsteuerwerts und den Steuermessbescheid schon erhalten haben, ist oft eine gewisse Unsicherheit die Zahlen betreffend, herauszuhören. Dazu ein Zitat aus dem Schreiben:
„Aufgrund des Bescheides ist keine Zahlung zu leisten. Der Grundsteuermessbescheid ist lediglich die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, die von der Gemeinde mit einem gesonderten Grundsteuerbescheid festgesetzt wird.“
Veranlagung ab 20025. Der dann gültige Hebesatz kann also höher oder niedriger sein als jetzt, wenn die Summe – wie versprochen – in etwa so bleibt.

 

RSO on FacebookRSO on GoogleRSO on TwitterRSO on VimeoRSO on Youtube
RSO
Redaktion Schöneiche Online