Übersicht der Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung in Schöneiche bei Berlin

Einwohnerantrag 

Einwohnerinnen und Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass die Gemeindevertretung über eine bestimmte Angelegenheit der Gemeinde Schöneiche bei Berlin berät und entscheidet. Der Einwohnerantrag ist schriftlich einzureichen und muss von mindestens drei Prozent der Antragsberechtigten unterzeichnet sein. Der Einwohnerantrag ist nur zulässig, wenn nicht in derselben Angelegenheit innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate bereits ein zulässiger Einwohnerantrag gestellt wurde. Über einen zulässigen Einwohnerantrag hat die Gemeindevertretung spätestens in ihrer nächsten ordentlichen Sitzung zu beraten und zu entscheiden. Der Vertrauensperson des Einwohnerantrags soll Gelegenheit gegeben werden, den Einwohnerantrag in der Sitzung der Gemeindevertretung zu erläutern.

Petition 

Jede Person erhält das Recht und die Möglichkeit, eine Bitte oder eine Beschwerde, Hinweise oder Vorschläge an die Gemeinde zu richten. Eine solche Petition ist schriftlich oder elektronisch einzureichen, der/die Einreicher/in ist eindeutig zu benennen. Die Petition wird innerhalb von vier Wochen bearbeitet und das Ergebnis der Petentin/dem Petenten mitgeteilt. Ist dies nicht möglich, erhält sie/er einen Zwischenbescheid.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Über eine Angelegenheit der Gemeinde, die in der Entscheidungszuständigkeit der Gemeindevertretung oder des Hauptausschusses liegt, kann die Bürgerschaft der Gemeinde mittels Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid schriftlich bei der Wahlleiterin beantragen (initiierendes Bürgerbegehren). Über die Zulässigkeit eines initiierenden Bürgerbegehrens entscheidet die Kommunalaufsichtsbehörde. Dem schriftlichen Antrag auf Zulässigkeitsprüfung ist mindestens eine Anzahl an Unterstützungsunterschriften von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde beizufügen, die zweimal der gesetzlichen Anzahl der Gemeindevertreterinnen und ‑vertreter entspricht (für Schöneiche derzeit 2x 22 = 44).

Das Bürgerbegehren kann sich auch gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung oder des Hauptausschusses richten (kassatorisches Bürgerbegehren). Hierbei muss es innerhalb von acht Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses (derzeit im Amtsblatt) schriftlich bei der Wahlleiterin eingereicht werden.

Ein Bürgerbegehren (initiierend und kassatorisch) muss von mindestens 10 Prozent der Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet sein (Quorum). Das Erreichen des nötigen Quorums wird umgehend von der Gemeindevertretung geprüft. Ist es erreicht, wird die Angelegenheit den Bürgerinnen und Bürgern Schöneiches zur Abstimmung in einem Bürgerentscheid vorgelegt.

Beiräte

Beiräte werden zur Vertretung der Interessen bestimmter Bevölkerungsgruppen eingerichtet. Ihre ehrenamtlichen Mitglieder werden durch die Gemeindevertretung berufen. Alle Beiräte besitzen eine beratende Funktion und können u. a. Stellungnahmen gegenüber der Gemeindevertretung zu Maßnahmen oder Beschlüssen abgeben.

In der Gemeinde Schöneiche bei Berlin gibt es aktuell die folgenden sechs Beiräte.

Arbeitsgruppe Bürgerhaushalt
Fachbeirat Visionen
Jugendbeirat
Klimabeirat
Ortschronikfachbeirat
Seniorenbeirat
Weiterführende Informationen finden Sie in der Rubrik Rathaus – Gemeindevertretung – Beiräte und Beauftragte.

Die Mitglieder der Beiräte treffen sich regelmäßig zum Ideenaustausch, unternehmen und initiieren gemeinsame Aktionen, greifen Wünsche der Bevölkerung auf und arbeiten eng mit der Gemeindevertretung und der Gemeindeverwaltung zusammen. Für die Teilnahme an einer Beiratssitzung erhält jedes Mitglied ein Sitzungsgeld gemäß Entschädigungssatzung.
An der Mitarbeit in einem Beirat interessierte Einwohnerinnen und Einwohner können sich direkt an die Beiräte wenden oder an die Ansprechpartnerin in der Gemeindeverwaltung.

Bürgerhaushalt 

Zur Beteiligung der Einwohnerschaft an der Entscheidung über den Einsatz der Finanzmittel führt die Gemeinde jährlich ein Bürgerhaushaltsverfahren durch (§ 8 EbetS). Die Einwohnerinnen und Einwohner haben ganzjährig die Gelegenheit, Vorschläge einzureichen, wofür das festgelegte Mindestbudget von mindestens 25.000 Euro im folgenden Haushaltsjahr verwendet werden soll. Die Vorschläge werden gesammelt und einmal pro Jahr zur Abstimmung durch die Einwohnerschaft gestellt. Über die Umsetzung von Vorschlägen aus dem Bürgerhaushalt entscheidet die Gemeindevertretung im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen. Die Ergebnisse der Abstimmungsauszählung sind nicht bindend.

Einwohnerfragestunde der Gemeindevertretung 

In den öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung sowie im Hauptausschuss und in den Fachausschüssen der Gemeindevertretung sind alle Personen, die in der Gemeinde ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (Einwohner), berechtigt, kurze mündliche Fragen zu Beratungsgegenständen dieser Sitzung oder anderen Gemeindeangelegenheiten an die Gemeindevertretung oder den/die Bürgermeister/in zu stellen sowie Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten (Einwohnerfragestunde). Die Rede- bzw. Fragebeiträge sollen fünf Minuten nicht überschreiten. Kann eine Frage nicht in der Sitzung mündlich beantwortet werden, ist eine schriftliche Antwort zugelassen.

Einwohnerversammlung 

Wichtige Gemeindeangelegenheiten sollen mit den Einwohnerinnen und Einwohnern unserer Gemeinde erörtert werden. Zu diesem Zweck können Einwohnerversammlungen für das gesamte Gebiet und Teile des Gebietes der Gemeinde durchgeführt werden. Die Einwohnerversammlung wird durch den/die Bürgermeister/in im Benehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung einberufen und öffentlich im Amtsblatt der Gemeinde bekanntgemacht.

Auch seitens der Einwohnerschaft kann die Durchführung einer Einwohnerversammlung beantragt werden. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und darf nur Angelegenheiten der Gemeinde Schöneiche bei Berlin zum Inhalt haben, die innerhalb der letzten zwölf Monate nicht bereits Gegenstand einer Einwohnerversammlung waren. Der Antrag muss von mindestens eins vom Hundert der unmittelbar betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner unterschrieben sein.

Einwohnerbefragungen/Einwohnerumfragen 

Die Gemeindevertretung kann in wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde eine Befragung für das gesamte Gemeindegebiet sowie bei einem entsprechend begrenzten Befragungsgegenstand nur für Teilgebiete der Gemeinde oder nur für bestimmte Bevölkerungsgruppen beschließen. Teilnehmen kann jede/r Einwohner/in, der/die mind. 16 Jahre alt ist. Das Verfahren und die Auswertung sind in der Einwohnerbeteiligungssatzung geregelt. Das Ergebnis der Befragung ist nicht bindend und soll zeitnah von der Gemeindevertretung beraten werden.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 19 BbgKVerf, § 5 EbetS)
Die Gemeinde Schöneiche bei Berlin bietet Kindern und Jugendlichen spezielle, für sie geeignete Beteiligungsmöglichkeiten, um ihre Interessen zu verdeutlichen und zu vertreten. Darüber hinaus können Kinder- und Jugendliche ihre niedergeschriebenen Wünsche, Anregungen, Meinungen oder Kritik in den Grundschulen und im KiJuZe in eigens dafür installierte Briefkästen einwerfen. Diese Briefe und Nachrichten werden an die Gemeindeverwaltung weitergeleitet und bearbeitet. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können sich zudem im Jugendbeirat engagieren. Mindestens einmal im Jahr findet eine Kinderkonferenz statt, in der über aktuelle Themen in der Gemeinde informiert und Gelegenheit gegeben wird, sich hierzu zu äußern und eigene Ideen einzubringen.

Beteiligung vor Planungsverfahren

Die Gemeinde Schöneiche bei Berlin informiert und beteiligt vor der Einleitung von Planungsverfahren die unmittelbar Betroffenen sowie die übrige Öffentlichkeit. Dies gilt für die Aufstellung oder wesentliche Änderung von Bauleitplänen, für Straßenbaumaßnahmen und für die Planung von kommunalen Hochbauten und geschieht in der Regel durch eine schriftliche Information an die unmittelbar Betroffenen sowie durch Veröffentlichung im Amtsblatt, auf der Homepage der Gemeinde und durch Aushang in den Informationskästen. Rückmeldungen aus der Bewohnerschaft, Anregungen und Kritik bearbeitet die Gemeindeverwaltung. Die Gemeindevertretung ist über das Verfahren zu informieren, die Ergebnisse der Beteiligung sind ihr zur Beratung vorzulegen.

Gemeindeforum 

Für einen themenoffenen Austausch zwischen den gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern und der Einwohnerschaft findet mindestens einmal im Jahr ein Gemeindeforum statt, zu dem der Vorsitzende der Gemeindevertretung im Benehmen mit dem Bürgermeister öffentlich einlädt.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Baugesetzbuch (§ 3 BauGB) – öffentliche Auslegung

Das Baugesetzbuch gibt für den Verfahrensverlauf im Rahmen der Bauleitplanung eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Die Einwohnerinnen und Einwohner sowie die übrige Öffentlichkeit sind zum einen möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich zu unterrichten. Durch die öffentliche Auslegung der Pläne und relevanten Unterlagen im Rathaus und Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde bekommt die Einwohnerschaft zum anderen Gelegenheit zur Einsichtnahme. Jede/r Interessierte kann sich ausführlich informieren, ein beratendes Gespräch mit der Gemeindeverwaltung vereinbaren und anschließend Wünsche, Anregungen und Kritik fristgerecht äußern. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch die Gemeindevertretung unberücksichtigt bleiben.

Sprechzeiten des Bürgermeisters

Gesprächstermine beim Bürgermeister können jederzeit über sein Büro vereinbart werden. Feste Sprechzeiten, die dabei zu beachten sind, gibt es nicht.

Quelle und weitere Informationen: https://www.schoeneiche.de/rathaus/buergerbeteiligung

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Von Peter A. Pohle

Peter A. Pohle Gemeindevertreter (FDP) Fraktion CDU/FDP