„Es -soll- nicht sein, was in Verträgen festgeschrieben ist!“
Die Gemeinde respektive, das Ordnungsamt informiert: (Quelle: www.schoeneiche.de)
Der Rinnstein ist für die Anlieger unter Androhung von Reinigungsverweigerung obsolet, angefasst zu werden!
Wer sein Bankette-Laub dorthin schiebt, verhindert eine Reinigung…
Dann drehen wir es doch einfach mal um!?!?
„Hallo liebe Anlieger, das OA informiert, in der Satzung stünde, wir haben den Rinnstein vom Laub zu befreien…?“
Weder die wochenlang, seit Oktober ausbleibende Abholung der Laubsäcke, noch die Straßenreinigung, beides ist in Verträgen der Gemeinde geregelt, erfüllt -unsere Mindestansprüche als Steuerzahler. (*)
P.S.: (*) Für die Kunststoff-Laubsäcke, die wir für einen Euro pro Stück durch Abholung kaufen, danach füllen, sie fristgerecht bereitstellen, (obwohl sie zudem für die Umwelt belastend sind), ergibt sich von Jahr zu Jahr ein höherer Aufwand. Die Biomasse ist erheblich gewachsen.
Und hüten Sie sich, Ihr Gartenlaub mit hinein zu geben, dies ein Grund für die Verweigerung der Mitnahme…!