Anfragen werden vom Bürgermeister weiterhin ingnoriert und rechtswidriger Weise einfach nicht beantwortet
Die Beantwortung nachfolgender Anfrage nach § 12 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und nach § 29 der Brandenburgischen Kommunalverfassung wurde von Herrn Jüttner erneut verweigert. Er behauptet sie sei nicht begründet …