Satzung mit 25 Seiten!

Nach eingehender Beratung in der Leitung der Regionalgruppe (RG) LOS des VDGN werden in Namen der gegenwärtig 103 Schöneicher Grundstückseigentümer und 33 Berliner Grundstücksnutzer als Mitglieder der RG folgende Hinweise zum Entwurf der  Straßenreinigungssatzung gegeben:

1. Positiv wird die Absicht der Verwaltung aufgenommen,  dass keine Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst wegen des hohen Verwaltungsaufwandes erhoben und aus den Grundsteuern abgedeckt werden.

2. Der Umfang der Satzung sollte wesentlich reduziert und auf das Maß der Satzung von 1997 zurück geführt werden. Es ist zusammmenfassender        und unkomplizierter zu formulieren. (Beispiel: Satzung vom 5.5.1997 knapp 3 Seiten; Woltersdorfer Satzung vom 24.3.2006 ebenfalls knapp 3   Seiten) Der neue Entwurf umfasst ca. 25 Seiten mit Anlagen, Der Normalbürger soll die Satzung auch verstehen können.

 3.  Lt. § 27 des BbgStrG obliegen alle Maßnahmen, die das Straßenbegleitgrün betreffen, dem Straßenbaulastträger (Gemeinde). Deshalb ist die lt.       § 1, Abs.4, Pkt. e) auferlegte Reinigung und Pflege des Straßenbegleitgrüns grundsätzlich zurückzuweisen. Als Kompromiß wäre ein Grünstreifen zwischen Gehweg und Fahrbahn bis max. 1 m Breite zu vertreten. Wo kein Gehweg vorhanden ist, gilt max. 1,50 m.
4.  Die Laubentsorgung lt. § 3, Abs. 3 und 4 bedarf einer grundsätzlichen Klärung. Der alljährliche Laubfall im Herbst stellt keine Verunreinigung dar (Abs.3). Es ist ein natürlicher Vorgang und seine Beseitigung gehört wie die Baumpflege zu den öffentlichen Aufgaben des Straßenbaulastträgers. Es kann nicht hingenommen werden, dass Grundstückseigentümer von Straßen mit besonders starken Baumbestand jährlich 30 bis 40 Laubsäcke ( hier nachweislich durch Mitglieder des VDGN z.B. in der Brandenburgischen Str., Rüdersdorfer Str., Fritz-Reuter-Str.Waldfriedhof) zum  Zwangskauf von Gemeindeeigenen Laubsäcken genötigt werden. Das stellt eine krasse Ungleichbehandlung gegenüber den übrigen Schöneiche  Bürgern dar.
Die zum großen Teil kostenlose Laubentsorgung in den Gemeinden und Städten Grünheide, Erkner, Fürstenwalde, Straußberg, Blankenfelde Mahlow usw. sollte für Schöneiche, dass sich mit dem Titel „Waldgartenkulturgemeinde“ darstellt. erst recht eine Sebstverständlichkeit sein.
Als Lösung für das seit Jahren diskutierte Problem bieten sich folgende Varianten an:
a) Das Laub wird von den Anliegern auf Haufen gesetzt und von der Gemeinde mittels Saugfahrzeug entsorgt. Damit ist das Laubsackproblem generell gelöst. Es wird in einigen Gemeinden ebenfalls praktiziert (z.B. Neuenhagen)
b) Die Gemeinde stellt die Laubsäcke kostenlos zur Verfügung bzw. stellt Laubcontainer auf (Beispiel: Blankenfelde-Mahlow)
c) Die Anlieger kaufen handelsübliche Abfallsäcke (80-120 ltr.) mit geringerem finanziellen Aufwand und stellen sie zur Entsorgung bereit (z.B. Petershagen/Eggersdorf)
 Alle diese Aufgaben stellen ein hohes Maß an Bereitwilligkeit der Anlieger dar.
5. Geradezu widersprüchlich stellt sich nach jetziger Formulierung die Forderung im § 4 Abs. 5 zur Schnee- und Eisbeseitigung an den öffentlichen Bus- und Straßenbahnhaltestellen durch die Grundstückseigentümer dar, während die Reinigung dieser Bereiche  die Gemeindeverwaltung lt. § 3, Abs. 5 verantwortlich zeichnet. Hier muss eine klarere Formulierung her, dass es sich nur um die Zugänge handelt.
6.  In der Anlage Winterdienst ist der Begriff „grundsätzlich“ unklar und durch „nach Bedarf“ zu ersetzen, wie es in der Klasse 3 erfolgte.
7.  Es löst geradezu ein Befremden aus, wenn eine Pressemitteilung des Bürgermeister vom 19.12.2012 mit dem Hinweis erfolgt, dass der jetzige Entwurf „den rechtlichen Bestimmungen entspricht“. Was soll dann noch in der Schloßkirche am 16.01.2013 mit den Bürgern „an rechtsicheren Lösungen“ diskutiert werden?

Werner Lutz

Regionalgruppenleiter LOS

im Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V.(VDGN)

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