Noch eine Wortmeldung zur Straßenreinigungs- und Beitragssatzung in Schöneiche

Es liegt ein Entwurf des Bürgermeisters zur Straßenreinigungs-  und Beitragssatzung vor.  Im  Internet und im Amtsblatt Nr. 10  der Gemeinde vom 31.8. 2011 wurde zur Bürgerbeteiligung bis zum 15. 9. aufgerufen. Der eigentliche  Entwurf wurde aber nicht veröffentlicht und ist nur über das Internet oder durch Einsicht in der Gemeinde zugänglich. Dass der Termin zur Bürgerbeteiligung viel zu kurzfristig war, belegt die Terminkorrektur im Amtsblatt Nr. 11 vom 19. 9. 2011 auf nunmehr den 29.9. 2011. Auch das ist wohl zu kurzfristig für eine echte Bürgerbeteiligung entsprechend den Richtlinien unserer Gemeinde (die gibt es!).  Etwa 80% der Schöneicher, die wir angesprochen  haben,  kannten weder den Aufruf noch den Satzungsentwurf.  Insbesondere ältere Bürger nutzen das Internet nicht (lt.  MOZ nur jeder 6. Rentner) oder nur selten.

Deshalb rufen wir also alle Bürger von Schöneiche auf, sich sachkundig zu machen und ihre Meinung schriftlich oder per e-mail darzulegen. Aus unserer Sicht einige wenige Argumente:

Schöneiche hat eine Straßenreinigungssatzung. Die bisherige Praxis hat sich im Großen und Ganzen bewährt und ist nur in Teilen verbesserungsbedürftig.  Insbesondere die Entsorgung des Straßenlaubes durch die Gemeindeverwaltung sowie die Kontrolle und Durchsetzung der Auflagen.

Eine zentrale Reinigung mit Umlage der Kosten kann nicht erstrebenswert sein.  Vielen Bürgern steht nicht das Geld für eine solche Lösung zur Verfügung. Dies würde die Verdrängung mancher älterer oder einkommensschwacher Bürger aus ihren Wohnsitzen bedeuten.  Auch haben manche Bürger bereits die Straßenreinigung für andere Grundstücke übernommen und verdienen sich damit ein Zusatzeinkommen. Schließlich bedeutet die Übernahme des Winterdienstes wie bisher praktiziert für kleinere Firmen, insbesondere aus dem Baugewerbe, eine Überbrückung der auftragsarmen Zeit im Winter und damit die Erhaltung von Arbeitsplätzen.

Eine Umlage der Kosten nach Straßenfront ist ungerecht, da manche Grundstücke sehr schmal sind oder durch Mehrfamilienhäuser bebaut sind, andere Gebäude überproportionale Straßenfronten aufweisen (zum Beispiel Eckgrundstücke).  Dagegen nutzen alle Bewohner die Wege und Straßen.

Ob man diesen Argumenten folgt oder nicht: Jeder möge sich seine eigene Meinung bilden und sich gegenüber der Gemeinde äußern. Erst das führt zu echter Bürgerbeteiligung.

K.M. Scheibe, L. Eisner,   BBS(Bürger Bündnis Schöneiche)

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