Naturschutzaktiv schlägt Erhöhung der Anzahl von Sozialwohnungen vor

Das Naturschutzaktiv Schöneiche e.V. hat sich mit dem Bebauungsplan 19/15 „Wohngebiet Warschauer-/ Woltersdorfer Straße“ beschäftigt.

Die stellv. Vorsitzende Naturschutzaktiv Schöneiche e.V. Birgit Schürmann informiert über das Ergebnis und Anregungen des Naturschutzaktivs zu diesem.

1. Die vier im Vorentwurf dargestellten Varianten sind insbesondere aus verkehrstechnischer Sicht zu betrachten. Wir denken, dass die Festlegung der Erschließung von entscheidender Bedeutung für die Wohnqualität im neuen als auch in den angrenzenden Wohngebieten im Bestand sein wird. Wir plädieren für die verkehrstechnische Lösung der Variante 1 mit dem Bau einer Stichstraße und begründen dies wie folgt:

Für die Anwohner ist mit dieser Lösung die beste Verkehrsberuhigung und Minderung von Verkehr geben. Es entsteht kein Durchgangsverkehr, sondern nur Anwohnerverkehr. Zudem wird es keine zusätzliche Verschärfung der Verkehrssituation im Bereich der Parkplätze ALDI und der Ampelkreuzung Rüdersdorfer Str./ Schöneicher Str. / Kalkberger Str. geben. Die Herstellung einer Stichstraße bedeutet eine geringere Versiegelung von Flächen und damit eine erhebliche Reduzierung der Kosten für den Straßenausbau.

Insbesondere die Lösungen der Varianten 2-4, die eine Verlängerung der Warschauer Straße und eine Durchgängigkeit und Einmündung in die Woltersdorfer Straße vorsehen, lehnen wir ab. Diese erscheint uns weder aus stadtplanerischer Sicht (Lage und Verlauf der Straßen im Bestand) noch in Hinsicht auf die zu erwartenden Folgekosten sinnvoll. Eine scheinbare Verkehrsberuhigung durch parkende Autos birgt für Anwohner und insbesondere Kinder Gefahren bei der Überquerung der Straße.

  1. Bebauung / Erschließung

Wir sind nicht dafür, im B-Plangebiet eine hintere Bebauung wie in Varianten 2 und 3 zuzulassen, die mit einer deutlichen Verdichtung im Gebiet, einer größeren Versiegelung und höheren Kosten für den Straßenbau einherginge. Zudem ist in Schöneiche bisher eine hintere Bebauung nicht zulässig, die wir auch in diesem Gebiet zu respektieren wünschen. Die Anlage von Grünbereichen und die Pflanzung von Bäumen erscheinen uns besonders im Gebiet 1 (westliches Plangebiet) wichtig. Hier könnten Ausgleich- und

Ersatzmaßnahmen erfolgen, die zudem für das westlich gelegene Gebiet an der Rüdersdorfer Straße einen Schutz bieten.

Die Anlage eines Fußweges südlich des Plangebietes zwischen Warschauer- und Woltersdorfer Straße befürworten wir. Evtl., könnte für diesen Weg bei der Planung auch die Zulässigkeit von Radfahrern mit eingeplant werden, Die Breite des Weges sollte aber zwei Meter nicht überschreiten.

  1. Kinderspielplatz

Wir sind für die Einrichtung eines Spielplatzes im Baugebiet. Einen wie in Variante 2-4 dargestellten Spielplatz in Randflächen neben Straßen lehnen wir ab. Der Spielplatz wäre nur über Straßen zugänglich und stellt eine unnötige Gefährdung für Kinder dar.

Wir befürworten die Anlage eines Spielplatzes im in Variante 1 dargestellten Innenbereich des Plangebietes (Gebiet 2). Ob dieser an der Stelle öffentlich oder privat ist, sollte für seine Anlage schon jetzt Berücksichtigung finden. Dafür erscheint uns der Baumerhalt im Gebiet (wie von uns in unserer Stellungnahme vom 21,09.15 vorgeschlagen) als „Lärmschutz“ sinnvoll.

  1. Baumerhalt

Vorsorglich weisen wir auf den Baumschutz von Einzelbäumen und den Erhalt von Waldbereichen im Innenbereich des Gebietes 2 hin, der bei der Umwandlung von Wald bei der Bebauung berücksichtigt werden soll.

  1. Parkplätze

Die Anordnung der Parkplätze am Rand des Wohngebietes an der Woltersdorfer Straße wird von uns befürwortet. Damit wird der Individualverkehr aus dem Wohngebiet weitgehend herausgehalten. (Im Wohngebiet Landhof wird das seit vielen Jahren erfolgreich praktiziert.)

  1. Anzahl der Wohneinheiten

Bezüglich der zu schaffenden Wohneinheiten könnten wir uns vorstellen, dass im Gebiet 2 der Variante 1 noch eine Erhöhung der Anzahl von Sozialwohnungen möglich wäre. Dies ergebe sich durch Wegfall einer Durchfahrtstraße (wie in den Varianten 2-4 geplant) mit notwendigen Randstreifen und Fußwegen. Dadurch steht mit der Variante 1 für die Bebauung an dieser Stelle mehr Platz zur Verfügung.

Empfehlung: Wir plädieren bei der weiteren Planung für den Ausbau der Variante 1.

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Redaktion Schöneiche Online
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