Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses Schöneiche

Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/in am 27.11.2016.
Die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge nach § 63 i.V.m. § 37 Abs. 1, 2, 5 bis 7 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) und § 38 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) findet am 27.09.2016 um 18.00 Uhr in 15566 Schöneiche bei Berlin, Dorfaue 1, Raum 005 (Sitzungssaal) statt.
Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Der/die Wahlleiter/in ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 4 Abs. 1 BbgKWahlV).
Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn außer dem/der Wahlleiter/in mindestens zwei weitere Mitglieder anwesend sind (§ 63 i.V.m. § 16 Abs. 3 BbgKWahlG)

gez. Maika Eberlein
Wahlleiterin
Schöneiche bei Berlin, 05.09.2016

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Redaktion Schöneiche Online