Keine Ruhigen Gebiete in Schöneiche?

Unwissenheit der Verwaltung schadet den Bürgern

Durch das Ausweisen von sogenannten „Ruhigen Gebieten“ können Gemeinden die Bürger langfristig vor der Zunahme von Lärmbelastungen schützen. Dafür ist lediglich ein Beschluss der Gemeindevertretung und eine Bekanntmachung der Ruhigen Gebiete im Amtsblatt erforderlich. Es entstehen der Gemeinde weder Kosten noch viel Arbeit. Dennoch wird in Schöneiche seit mehr als eineinhalb Jahren über das Thema diskutiert, ohne dass Taten folgen.

Nun liegt der von der Verwaltung vor einer möglichen Ausweisung von Ruhigen Gebieten für unbedingt erforderlich erklärte „Lärmaktionsplan“ vor, der von einem externen Büro aufgrund von Berechnungen und nicht von Messungen des Lärms erarbeitet wurde. Aus ihm geht unter Missachtung der aktuell in Deutschland (LAI-UMK-Hinweise 2012, Abschnitt 5 „Ruhige Gebiete“) und Brandenburg (Die Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg, Stand 05.06.2012) gültigen Verordnungen zu diesem Thema hervor, dass Schöneiche angeblich auch in den ruhigsten Wohngebieten zu laut sei, um auch nur teilweise als Ruhiges Gebiet ausgewiesen werden zu können.

Die Gutachter behaupten, wenn ein Bereich keinen Dauerschallpegel unter 40 dB(A) aufweist, sei kein Ruhiges Gebiet möglich. Diese Grenze wird aber bereits erreicht, wenn stündlich ein PKW über eine Straße fährt. Zudem ist diese Zahl nur ein Anhaltspunkt bei der Festlegung Ruhiger Gebiete – und zwar in ländlichen Regionen. Zum einen ist Schöneiche aber keine ländliche Region, zum anderen handelt es sich nur um einen Anhaltspunkt, nicht um ein KO-Kriterium.

Bürgermeister Jüttner und Bauamtsleiterin Jeschke führten im Ortsplanungsausschuss aus, dass man in Schöneiche zwar Ruhige Gebiete ausweisen könne, dafür aber die eigenen Bürger reglementieren müsse („Rasenmähen und Kettensägen zeitlich beschränken oder ganz verbieten“).

Wer sich auch nur ein wenig mit der von der EU vorgeschriebenen Lärmaktionsplanung und den Ruhigen Gebieten befasst hat – und dass dürfen wir Bürger von unserer hierfür zuständigen Verwaltung erwarten – weiß, dass uns Bürgern damit keinerlei zusätzliche Pflichten auferlegt werden, sondern es ausschließlich um unseren Schutz vor zusätzlichem Lärm geht. Außerdem erklärte der Bürgermeister, dass Ruhige Gebiete ohnehin nur für Flächen, die öffentlich zugänglich seien, ausgewiesen werden dürften. Auch bei diesem Kriterium handelt es sich nur um einen Anhaltspunkt für deren Ausweisung.

Vielleicht sollten auch der Bürgermeister und seine Verwaltung ausnahmsweise einmal konstruktiv und im Sinne von uns Bürgern an die Lösung eines Problems heran gehen und den eigenen Bürgern der Anspruch auf Schutz vor einer künftig möglichen Zunahme von Umweltlärm nicht von vorne herein nehmen!

Nach den geltenden Bestimmungen hat die „aufstellende Behörde“, hier die Gemeinde, das Recht, eigene Festlegungen für die Benennung Ruhiger Gebiete zu treffen. Das gilt ganz besonders für Schöneiche, weil es eben keine Kriterien für Stadtrandgebiete sondern nur für den ländlichen Raum und für Ballungszentren gibt, und für die Art der Gebiete (Bebauung, Nutzung u.s.w.), als auch für die Vorgabe von Parametern (Lärmpegeln). Um für die Benennung und den Schutz Ruhiger Gebiete jetzt und künftig Rechtssicherheit zu erlangen, ist es daher erforderlich, dass die Gemeinde Kriterien für ruhige Gebiete definiert und beschließt. Anderenfalls nimmt sie den Bürgern von vorn herein den Anspruch auf Schutz vor einer künftig möglichen Zunahme von Umweltlärm.

Kriterien für ruhige Gebiete, die in der Gemeinde künftig gelten sollen, müssen nicht frei erfunden werden. Sie können entsprechend der geltenden Vorgaben für „ländliche Gebiete“ und „Ballungsräume“ für das eigene Gemeindegebiet adaptiert werden. Dazu hat das „Schöneicher Forum gegen Fluglärm“ nach intensiver nun bald zweijähriger Beschäftigung mit diesem Thema folgende Kriterien ausgearbeitet und vorgeschlagen:

  • Als Ruhige Gebiete in der Gemeinde Schöneiche bei Berlin kommen neben Parks, Wald- und Landschaftsräume auch allgemeine Wohngebiete sowie nicht belastete Wohnmischgebiete in Frage, wenn die Lärmwerte 50 dB(A) nicht überschreiten.

  • An den Rändern dieser Gebiete, die zumeist durch Verkehrswege begrenzt werden, sind höhere Werte zulässig. Diese sollten jedoch einen LDEN von 55 dB(A) nicht überschreiten.

  • Der Bestand kommunal genutzter Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Tagesmütter, Senioreneinrichtungen u.s.w. sind ein verstärkendes Abwägungsargument.

Die Unabhängigen Bürger Schöneiche unterstützen dieses fachlich abgesicherte und kluge Vorgehen zum Schutz der Bürgern vor zusätzlichem Lärm und fordern die Gemeindevertretung auf, diese vernünftige und zukunftsweisende Lösung umzusetzen. Die Ausarbeitung der Kriterien erfolgte dabei vor allem durch zwei promovierte Ingenieure, deren Sachverstand die Gemeinde durchaus trauen kann.

Leider hat unsere auch hier so fachkundige Verwaltung hierzu laut Herrn Jüttner am Abend des 13.08.13 im Finanzausschuss nur folgende Bewertung übrig: „ … es hat kein fachliches Fundament, alles populär und populistisch.“ So wird also mit ehrenamtlichem Bürgerengagement in unserer Gemeinde umgegangen!

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