Offener Brief an die Gemeindeverwaltung von Schöneiche

Sehr geehrter Herr Jüttner,

vor einigen Wochen erhielten die Bewohner der Geschwister-Scholl-Straße und einiger umliegender Straßen eine „Information zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Ortsbereich Fichtenau“. Die Gemeinde kündigt darin an, im dritten Quartal rückwirkend Beiträge für die Installation der Straßenbeleuchtung im Jahr 2011 erheben zu wollen. Bewohner anderer Straßen in Fichtenau erhielten im vergangenen Herbst sogar gleich einen Bescheid mit Zahlungsaufforderung – völlig überraschend fast drei Jahre nach Abschluss der Baumaßnahmen.

Die Bewohner von Fichtenau sind durchaus bereit, die gesetzlich vorgesehenen Anwohnerbeiträge für Straßenbaumaßnahmen zu leisten, wenn die landesrechtlichen und gemeindlichen Rechtsgrundlagen eingehalten werden. Jedoch hat es die Verwaltung in diesem Fall leider unterlassen, wie laut „§ 14 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Schöneiche bei Berlin“ vorgesehen, die betroffenen Beitragspflichtigen frühzeitig (vor der Baumaßnahme) in geeigneter Form zu unterrichten und ihnen die Möglichkeit der Äußerung zu geben. Das ist notwendig, weil jeder von uns ja die Möglichkeit haben muss, das benötigte Geld beiseite zu legen.

Zudem ist unklar, ob diese Art von Baumaßnahmen überhaupt Anwohnerbeiträge nach sich ziehen dürfen, weil keine vollkommene Neuinstallation, sondern nur eine Sanierung erfolgte. Das ist zwar in Schöneiche so vorgesehen, aber es ist rechtlich umstritten ob die landesgesetzlichen Regelungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG), insbesondere § 8 Abs.2, dafür eine ausreichende Grundlage bieten.

Daneben wird leider nicht offen gelegt, wie die abgerechneten Kosten überhaupt zustande gekommen sind und aus welchen wesentlichen Positionen sie sich zusammen setzen. So sind zwar in 2011 neue Laternen aufgestellt worden, die dafür erforderlichen Kabelschleifen jedoch bereits Anfang der 90er Jahre im Rahmen von Erdarbeiten für andere Versorgungsleitungen mit verlegt worden. Entsprechende Kosten wären längst verjährt und könnten nicht in Rechnung gestellt werden.

Zudem ist die Berechnung völlig intransparent und die Berechnungsbasis (Errechnung des Beitrags nach Größe des Grundstücks, gewerblicher Nutzung und Anzahl der Vollgeschosse) nicht sinnvoll. Eine Berechnung nach Straßenfront wäre hier wesentlich gerechter und nach § 8 Abs.6 KAG auch zulässig und möglich. Völlig unverhältnismäßig belastet werden darüber hinaus die Besitzer von Eckgrundstücken.

Viele von uns Betroffenen haben daher bereits jetzt ihren Widerspruch gegen anstehende Bescheide angekündigt. Dabei geht es uns weniger um die Kosten selbst, als vielmehr um den Umgang mit uns Bürgern. Von uns allen wird erwartet, dass wir uns an die geltenden Gesetze und Bestimmungen halten und wir werden sofort gemaßregelt, sollte das mal nicht der Fall sein. Doch die Gemeinde verstößt gegen ihre eigene Satzung, indem sie die betroffenen Anwohner nicht etwa vor den Baumaßnahmen informiert, sondern sie drei Jahre später einfach zur Kasse bittet.

Bei den Fichtenauern, die in den vergangenen Wochen zumindest ein Ankündigungsschreiben zur Zahlungsaufforderung erhielten, rechtfertigte sich die Gemeinde für das Versäumnis mit angeblich fehlendem Planungsvorlauf. Das jedoch ist haarsträubend, weil zum einen die nötigen Kabel schon in den 1990er Jahren verlegt und zuvor wohl geplant und auch die Mittel für die Baumaßnahmen bereits im jeweiligen Vorjahr in den Gemeindehaushalt eingestellt worden sein müssen. Auch nach der Beendigung der Baumaßnahmen hat die Gemeinde fast drei Jahre verstreichen lassen, die Bürger wenigstens nachträglich zu informieren. Erst kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist wurden nun entsprechende Schreiben oder wie im Herbst 2013 gleich die Rechnung verschickt. Geht man so mit uns Bürgern um? Geld eintreiben nach Kassenlage!?

Wir werden daher die Rechtmäßigkeit der Zahlungsaufforderung und der Bemessungsgrundlage notfalls gerichtlich überprüfen lassen. Außerdem fordern wir im Namen aller Schöneicher künftig eine frühzeitige, transparente Information der Bürger sowie eine Änderung der Bemessungsgrundlagen in der Satzung insbesondere nach § 8 Abs.6 KAG.

Die betroffenen Fichtenauer

mit freundlicher Unterstützung der
Unabhängigen Bürger Schöneiche

Philip Zeschmann
Dr. Philip Zeschmann ist Gemeindevertreter und Vorsitzender der Unabhängigen Bürger Schöneiche e.V.. Außerdem ist er Vorsitzender der Fraktion BVB/Freie Wähler im Kreistag Oder-Spree.

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