KINDERCHOR SCHÖNEICHE – Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung

Die weitere Existenz des KINDERCHORS SCHÖNEICHE, der sich in den letzten Jahren prächtig entwickelt hat, ist nicht gesichert ist.

Gegründet wurde der Kinderchor 2014 auf Initiative der Gemeindeverwaltung und der Chorgemeinschaft Schöneiche (Kooperationsvereinbarung 14.02.2014). Chorleiter des Kinderchores war bis 2016 Johannes Voigt, der die Leitung im Sommer 2016 an uns weitergab. Wir: Karin und Reiner Kluge, zwei Bürger von Woltersdorf, die ehrenamtlich für Schöneiche arbeiten.

Zur Zeit singen bei uns 26 Kinder der Klassenstufen 1 bis 7 regelmäßig  (hinzu kommen Gastkinder, die unser Angebot kennenlernen).

Es handelt sich um einen freien Kinderchor – ohne die logistische Unterstützung durch eine Schule oder eine Kirchgemeinde. Er ist kein Verein, es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Kinder sind über die Chorgemeinschaft beim Brandenburgischen Chorverband versichert.

Der Kinderchor  ist für alle interessierten Kinder offen, ohne irgendwelche „Grundvoraussetzungen“, auch keine stimmlichen oder musikalischen Voraussetzungen. Er ist also eine offene Freizeitmaßnahme! Die Kinder nehmen an den Proben teil (wöchentlich, montags), in denen sie Mitspracherecht über Liedauswahl und Probengestaltung haben. Ziele sind ihre Heranführung an Musik und an das Singen, die Entwicklung ihrer sozialen Kompetenz. Das geht nicht ohne persönliche Zuwendung und engen Kontakt zu den Eltern der Chorkinder.

Öffentliche Aktivitäten 2016:  Auftritte in Chorkonzerten, bei den Eröffnungen des Heimatfestes (in der Schlosskirche) und von „Schöneiche singt und musiziert“ (vor dem Restaurant „Tannenhof“, mehrmals im Jahr im Seniorenheim Hannestraße und bei Veranstaltungen des Seniorenvereins. Wirkung auch über Schöneiche hinaus (gemeinsame Konzerte mit dem Kinderchor Eichwalde und dem Löcknitzchor Grünheide).

Unser Angebot ist kostenlos. Wir wollen die Teilnahme am Kinderchor den Kindern aus allen sozialen Schichten ermöglichen. Finanziell abgesichert wurde unsere Arbeit durch Mittelzuweisungen des Jugendamtes LOS. In den letzten beiden Jahren erhielten wir Zuwendungen von 1.900,00 € (2015) und 2.000,00 € (2016). Davon wurden 1.500,00 € für das Honorar unseres ehemaligen Chorleiters verwendet, der übrige Betrag für die laufende Arbeit des Kinderchores.

Für das Jahr 2017 haben wir fristgemäß im November 2016 einen Antrag an das Jugendamt gestellt. Im Januar erfuhren wir mündlich von Herrn Hübscher (Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung), dass wir wohl keine Zuwendung erhalten werden. In einem Telefonat  mit dem zuständigen  Sachbearbeiter im Jugendamt Herrn Neidhardt erhielten wir fogende Begründung:

  • Der Kinderchor ist nicht förderungswürdig, weil seine Aktivitäten vereinsspezifisch sind.
  • Gefördert wird nur offene Jugedarbeit, die Arbeit des Kinderchores ist außerhalb der Förderrichtlinie.

Damit ist nun die weitere Finanzierung unseres Kinderchores völlig ungeklärt. Wir, Reiner und Karin Kluge, arbeiten ehrenamtlich. Für die laufende Arbeit 2017 benötigen wir einen Betrag von 750,00 €.

Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung, damit die erfogreiche Arbeit des Kinderchores Schöneiche weitergefürt werden kann!

Karin Kluge und Prof. Reiner Kluge

 

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Redaktion Schöneiche Online

4 Gedanken zu „KINDERCHOR SCHÖNEICHE – Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung

  1. Lutz Kumlehn - Vorsitzender der Fraktion CDU/BBS/FDP

    Liebe Familie Kluge,
    vielen Dank für Ihren aufopferungsvollen und selbstlosen Einsatz.
    Ich kann Ihren Unmut und Ihren Hilferuf verstehen und nachvollziehen. Allerdings muss intensiv geprüft werden, welche rechtlichen Wege es gibt, ihre Initiative finanziell aus Steuergeld zu unterstützen. Alle, die mit Steuergeld zu tun haben und das sind ins diesem Fall nicht nur die Mitarbeiter der Gemeinde Schöneiche bei Berlin sondern es sind auch die gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, unterliegen rechtlichen Zwängen. In der Regel steht hinter einer Initiative ein Verein, der die Förderfähigkeit begründet insoweit er als gemeinnützig anerkannt ist. Da das im vorliegenden Fall nicht so zu sein scheint, muss die Gemeindeverwaltung klären, ob es andere rechtliche Möglichkeiten gibt, Sie finanziell zu unterstützen.

    Es ist sicher gut, wenn Herr Viertel von der Fraktion DIE LINKE hier einen Antrag für die kommende Sitzungsrunde verkündet. Dennoch könnte ich diesem Antrag aber nur zustimmen, wenn die Gemeindeverwaltung bestätigt, dass eine solche Förderung rechtlich einwandfrei wäre. Auch wenn man keinen Verein als Träger hat.
    Viele Fragen sind generell zu klären, wenn eben kein Verein dahinter steht.
    Gern würde ich Sie auch mit meiner Zustimmung unterstützen. Jedoch muss so eine Unterstützung rechtssicher sein.

    • Karin und Reiner Kluge, Kinderchor Schöneiche

      Lieber Herr Kumlehn,
      vielen Dank für Ihren Beitrag vom 28.02. in schoeneiche-online. Wir möchten dazu folgende Punkte klar stellen, um bestehende rechtliche Bedenken im Vorfeld auszuräumen und gleichzeitig auf die Dringlichkeit einer Entscheidung hinzuweisen:

      1) Der Kinderchor ist nicht unser beider private Initiative. Wir übernahmen seine Leitung ehrenamtlich, nachdem der bisherige Chorleiter die Aufgabe wegen anderer Verpflichtungen niederlegte. Wir sahen die Notwendigkeit, uns der Sache umgehend anzunehmen, weil uns klar war, dass eine solche offene(!) Gruppenarbeit eine Lücke von auch nur wenigen Wochen nicht überstehen würde.
      2) Der Kinderchor wurde 2014 durch die Gemeinde Schöneiche und die Chorgemeinschaft Schöneiche 1909 e.V. gegründet. Die am 14.02.2014 geschlossene Kooperations­vereinbarung weist die Chorgemeinschaft als Träger des Kinderchores aus. Die Gemeinde­ verpflichtete sich, das Projekt Kinderchor durch Hilfe bei der Beantragung von Fördermitteln zu unterstützen. (Punkte 3 und 6 der Kooperationsvereinbarung) Die Chor­gemeinschaft ist als gemeinnütziger Verein anerkannt. Daher sollte die Förderfähigkeit der Initiative Kinderchor gegeben sein.
      3) Der Kinderchor ist innerhalb der Chorgemeinschaft relativ selbständig (gesondertes Konto, eigene Programmgestaltung), jedoch kein eigener Verein. Er erhebt keine Mitglieds­beiträge, um Kindern aus allen sozialen Schichten die Teilnahme zu ermöglichen. Damit verfügt er nicht über eigene Mittel, sondern ist auf Spenden und öffentliche Zuwendungen angewiesen.

      Aus alldem ergibt sich: Der Kinderchor erfüllt die rechtlichen Voraussetzungen für eine Förderung. Ohne stabile und ausreichende finanzielle Sicherung ist er nicht überlebensfähig. Ist seine weitere Existenz in Schöneiche gewollt, müssen Gemeindevertreter und Gemeindeverwaltung Möglichkeiten für seine Erhaltung finden. Dafür bitten wir um Ihre Unterstützung!
      Mit freundlichen Grüßen,
      Karin und Prof. Dr. Reiner Kluge

  2. Hübner

    finde ich sehr traurig das solche sachen die zur Entwicklung unsere Kinder wichtig sind nicht von unserer Gemeinde gefördert bzw.finanziert werden!! wie kann man konkret helfen?

    • Fritz R. Viertel

      Die Linksfraktion hat einen Antrag in die Gemeindevertretung eingebracht, um dem Kinderchor die Mittel für den laufenden Betrieb im Jahr 2017 in Höhe von 750 Euro zur Verfügung zu stellen. Dieser Antrag wird in der bevorstehenden Sitzungsrunde öffentlich beraten (Sitzung des Bildungs- und Sozialausschusses am 15.03.2017, Sitzung der Gemeindevertretung am 29.03.2017, jeweils ab 18.30 Uhr im Rathaus).
      Die Gemeinde hat den Kinderchor in den letzten beiden Jahren bereits mit je 400 Euro gefördert. Mehr war bisher nicht nötig, weil der Löwenanteil vom Jugendamt des Landkreises bezahlt wurde. In unserem Antrag steht auch, dass die Gemeinde sich dafür einsetzen soll, gemeinsam mit dem Landkreis eine dauerhafte Finanzierung des Kinderchores sicherzustellen.

      Fritz R. Viertel (Gemeindevertreter, DIE LINKE)

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