Braucht Schöneiche eine neue Straßenreinigungssatzung?

Der Bürgermeister von Schöneiche hat sich in der Urlaubszeit der Mühe unterzogen, den Entwurf einer neuen Straßenreinigungssatzung mit Stand vom 8.8.2011 den Einwohnernzur Meinungsäußerung vorzulegen. Er glaubt, damit die seit Jahren kontrovers geführten Diskussionen über die Straßenreinigung, den Winterdienst und die Laubentsorgung der öffentlichen Straßenbäume einer Lösung zuzuführen.

Der Entwurf unterscheidet sich inhaltlich kaum von der z.Zt. gültigen Satzung, wenn man von der Aufnahme von Reinigungs- und Winterdienstklassen sowie eines Straßenverzeichnisses und endlich auch die Laubentsorgung aus dem öffentlichen Straßenraum absieht.

Das Grundübel bestand bisher darin, dass der Bürgermeister sich nicht durchringen wollte, die Verantwortlichkeit für die Laubentsorgung der ca`13 000 Straßenbäume zu übernehmen.

Straßenbäume sind fester Bestandteil der Straße. Für Pflege und Unterhaltung der Bäume ist der Straßenbaulastträger – die Gemeinde – nach § 9 des BbgStrG  zuständig. Die Laubentsor-

gung ist demzufolge eine Straßenunterhaltungsmaßnahme. In Schöneiche, in der die Bäume eine besondere Wertschätzung genießen und wo mit dem Titel „Waldgartenkulturgemeinde“ geworben wird, sind auch die Aufwendungen von der Gemeinde zu tragen. Mit dem freiwil-ligen Zusammenharken des Laubes an den Straßenbäumen sollte der gemeinnützige Beitrag der Anlieger erfüllt sein, wie es zum Beispiel  in Erkner praktiziert wird. Es kann nicht ange-

hen, dass die Grundstücksnutzer jedes Jahr für den Zwangskauf von Laubsäcken zur Kasse „gebeten“ werden. Eigene Säcke werden nicht zugelassen.

 

Gleichzeitig wurde vom Bürgermeister auch ein Entwurf einer „Straßenreinigungsgebühren-

Satzung“ den Grundstückseigentümer  präsentiert. Warum?!

Tatsache ist, dass nur bei weniger als 10% der Grundstücke die Straßenreinigung und der Winterdienst unzureichend sind. Warum sollen dann 90 % der Bürger für etwas bezahlen, was

sie bisher ordentlich verrichtet haben. Das wirkt wie eine Strafaktion. Die Begründung der demographischen Entwicklung, dass eine Gebührensatzung alles klärt, trifft nicht zu. Der Winterdienst z. Beispiel räumt nicht den Schnee bis zur Haustür.

 

Es wird vor der „Gebührensatzung“ mit Anschlusszwang gewarnt, mit der hohe Kosten  auf die Bürger  zukommen und die nur noch von Besserverdienenden getragen werden können. Die Gemeinde entledigt sich durch Vergabe der Straßenreinigung an einen Dienstleister der Verantwortung und der Pflichten  aus der Straßenreinigungssatzung. Sie lässt den Bürger dafür bezahlen und eventuelle Reinigungsmängel darf der dann mit der beauftragten Firma klären. Die Gemeindeverwaltung ist aus allem raus und hat gleichzeitig auch das Problem der Laubentsorgung von den Straßenbäumen vom Hals.

 

Deshalb sind die Grundstücksnutzer  gut beraten, wenn sie die Straßenreinigung wie bisher selbst durchführen oder Verwandte, Nachbarn, usw. auswählen, um diesen dann eine entsprechende Entlohnung zu zahlen.

 

Diese Meinung sollte dem Bürgermeister bzw. der Gemeindeverwaltung bis zum 15. September 2011 übermittelt werden. Es sollte auch eine Befragung der Grundstücksnutzer

durch die Gemeindewaltung  gefordert werden.

 

 

Werner Lutz               Christian Martini

Bürger- Bündnis- Schöneiche (BBS)

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