Fairnessabkommen für den Wahlkampf zur Bürgermeisterwahl in Schöneiche bei Berlin

von Peter A. Pohle

Auf dem Neujahrsempfang der Gemeinde Schöneiche bei Berlin, es war Freitag der 13. schloss unserer Vorsitzende der Gemeindevertretung Dr. Erich Lorenzen (Die Linke) seine Rede mit den Worten: „Möge der Schaden für die Beteiligten und unser Gemeinwohl bei der anstehenden Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters im Frühjahr möglichst gering bleiben.“

Worte die mehr als Nachdenklich stimmen. Kaum hat der Wahlkampf begonnen wird er auch schon überschattet von Drohungen, die jeglicher Menschlichkeit widersprechen. Von Beleidigungen und Vorwürfen sowie anderseits der Instrumentalisierung dieser. Hat unsere Waldgartenkultursportgemeinde mit seinen arrangierten Bürgern, Gemeindevertretern, Gemeindeverwaltung, Bürgermeister, politischen Parteien, Bürgerbündnisse, Kultur- Natur- Sport- Feuerwehr- Mittelstands Freizeitvereinen einen solchen Wahlkampf verdient.  Worte die zur Besinnung aufrufen. Zum rechten Zeitpunkt am richtigen Ort. Auch wenn ich nicht zu der Bürgermeisterwahl kandidiere schlage ich als Betreiber der Seiten www.schoeneiche-online.de allen direkten und indirekten Beteiligten in Anlehnung der mahnenden Worte unseres Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der guten Erfahrungen andere Gemeinden folgendes Abkommen vor :

 

 

Fairnessabkommen für den Wahlkampf zur Bürgermeisterwahl in Schöneiche bei Berlin

am 22. April 2012

Zur Vermeidung eines unfairen bzw. unsachlichen Wahlkampfes vereinbaren die Unterzeichner das nachfolgende Abkommen, dem sich jeder am Wahlkampf direkt oder indirekt Beteiligter anschließen kann.

 

1. Grundsatz der fairen Wahlkampfführung

Die Beteiligten, die Schöneicher Parteien und die Bürgerbündnisse sowie die in Schöneiche aktiven Zeitungs- und Zeitschriftenverleger/innen und Internetbetreiber verpflichten sich, den Wahlkampf zur Bürgermeisterwahl am 22. April 2012 sachlicher und fairer Form zu führen.

 

2. Gebot persönlicher Wertschätzung

Die Beteiligten verzichten auf persönliche Verunglimpfungen. Behauptungen über konkurrierende Beteiligte, die nicht nachweisbar sind, haben zu unterbleiben, insbesondere

wenn sie Persönlichkeitsrechte oder das Privatleben berühren. Die Beteiligten verpflichten sich darüber hinaus, im Wahlkampf gegen Diffamierungen und Diskriminierungen – insbesondere von Minderheiten – einzutreten. Sie verzichten auf die Verwendung bewusst sinnentstellender Zitate und Fotos.

 

3. Gebot des freundlichen Tolerierens von Wahlveranstaltungen

Organisierte Störungen von Wahlveranstaltungen konkurrierender Beteiligter haben zu unterbleiben. Das gilt auch für die Beteiligung an Störungen durch Dritte.

 

4. Gebot des freundlichen Tolerierens anderer Plakatierungen

Die Beteiligten fordern ihre Mitglieder bzw. Wahlkampfhelfer auf, Plakate anderer Beteiligter nicht zu entfernen oder zu beschädigen. Sie werden sich gegenseitig bei der strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Verfolgung derartiger Delikte unterstützen.

 

5. Gebot der ordentlichen Plakatierung

Plakatierung findet ausschließlich auf Werbeflächen statt, die den werbenden Beteiligten gehören oder ihnen zur Verfügung gestellt worden sind. Die Beteiligten werden die Überplakatierung anderer Werbeflächen ohne Wissen oder gegen den Willen des/der Berechtigten nicht zulassen.Alle kommunale und öffentlichen Einrichtungen in der Gemeinde sollen werbefrei bleiben. Die Plakatierung erfolgt ausschließlich an den Schöneiche Hauptverkehrsstraßen

 

6. Chancengleichheit zwischen. „Regierungs- und Oppositionspartei”

Die Beteiligten bekennen sich zu dem Ziel, Chancengleichheit zwischen „regierenden und nicht regierenden Beteiligten” herzustellen. Für die Dauer des Wahlkampfs wer-den die Beteiligten daher keine Materialien der Öffentlichkeitsarbeit von „Regieren-den” verteilen. Die Beteiligten werben dafür, dass ein medien- und/oder öffentlichkeitswirksames Übergeben von Fördermittelbescheiden durch Mitglieder der „Regierung” im Zeitraum der letzten drei Monate vor der Wahl den Rahmen normalen „Regierungshandelns” nicht überschreitet.

 

7. Parteien extremer Ausrichtung

Die Beteiligten verpflichten sich nach Abstimmung miteinander, vor Ort auf die Teilnahme an Veranstaltungen zu verzichten, wenn dazu auch Vertreter oder Vertrete-rinnen extremer politischer Gruppierungen eingeladen werden.

 

8. Gebot klarer und offensichtlicher Wahlwerbung

Bei der Verwendung von Werbematerial verpflichten sich die Unterzeichnenden, jegliche Irreführung über die Urheberschaft zu unterlassen.

 

9. Gebot fairer Wahlanzeigen

Die in Schöneiche aktiven Zeitungs- und Zeitschriftenverleger/innen, Wahlanzeigen nur dann anzunehmen und zu veröffentlichen, wenn sie den Grundsätzen der Fairness entsprechen und wenn der/die Auftraggeber/in in der Anzeige klar erkennbar ist.

 

10. Fairness im Internet

Die Beteiligten verpflichten sich, ihre Namensrechte wechselseitig zu respektieren. Sie werden insbesondere keine Internetdomänen an politische Mitbewerber/innen unberechtigt reservieren.

 

11. Publizität der Vereinbarung

Die Beteiligten werden diese Vereinbarung ihren Mitgliedern und wahlwerbern/Wahlwerberinnen in geeigneter Form zur Kenntnis bringen und sich nachdrücklich für die Umsetzung des Abkommens einsetzen. Die Beteiligten verpflichten sich, das Fairnessabkommen auf ihren Internetseiten bzw. Zeitungen und Zeitschriften zu veröffentlichen.

 

12. Vorrang der politischen Konfliktlösung

Die Beteiligten stimmen darin überein, dass politische Auseinandersetzungen grundsätzlich politisch und möglichst nicht auf dem Wege von Rechtsstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden sollen.

 

13. Konsultationsmechanismus

Die Beteiligten vereinbaren, im Falle von Verstößen gegen das Fairnessabkommen den persönlichen Kontakt unter den Wahlkampfleitern/Wahlkampfleiterinnen bzw. Vorsitzenden der Ortsverbände schnellstmöglich herzustellen und auf diese Weise für zügige Abhilfe zu sorgen.

 

14. Dieser Vereinbarung kann jeder am Wahlkampf direkt oder indirekt Beteiligter beitreten.

 

 

 

 

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