Verspätete Sondersitzung der Gemeindevertretung?

Laut der  Moz vom 23./24.6.12 findet heute um 18.00 Uhr in der Feuerwehr eine Sondersitzung der Gemeindevertretung statt. Sie wurde von Dr. Lorenzen kurzfristig einberufen. Dort soll die Begründung beschlossen werden, mit der die Wahleinsprüche abgewiesen worden waren. Laut dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung Dr. Lorenzen sei dies aus Gründen der Rechtssicherheit nötig.

Laut Wahlgesetz hätte ein Sitzung der Gemeindevertretung zu den Wahleinsprüchen  innerhalb von 14.Tage nach den Einsprüchen stattfinden müssen. Mittlerweile sind 5 Wochen vergangen. Kann da noch von Rechtssicherheit ausgegangen werden? Ist die nicht fristgerechte Behandlung von Wahleinsprüche nicht  eine weiterer Verstoß gegen das Wahlgesetz?

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2 Gedanken zu „Verspätete Sondersitzung der Gemeindevertretung?

  1. lk

    Versuchen wir doch mal die zeitlichen Abfolgen zu sortieren:

    Die Stichwahl war am 13.05.2012. Die Bekanntgabe des amtlichen Wahlergebnisses erfolgte im Amtsblatt Nr. 6 vom 21.05.2012.
    Die Wahleinsprüche hätten vom Wahltag an (13.05.) bis 2 Wochen nach Bekanntgabe des amtl. Wahlergebnisses eingereicht werden können. (also bis 04.06.2012) Die Gemeindevertretung entscheidet innerhalb von 14 Tagen nach der Einspruchsfrist (also bis zum 18.06.2012) über die Einsprüche. Und zwar in der Form, wie es in § 57 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes gefordert ist.

    Am 13.06. erfolgte die erste Beratung durch die Gemeindevertretung über die Wahleinsprüche. Heute, am 25.06. ist eine erneute Sitzung einberufen worden, um ein weiteres Mal darüber zu beraten. Es wurde mit verkürzter Frist eingeladen um keine Fristen zu versäumen.

    Wenn am 13.06. nicht schon abschließend und in der vom Gesetz geforderten Form beschlossen wurde, dann ist das jetzt am 25.06. ohnehin zu spät. Die 2 Wochen-Frist wäre somit überschritten.

    So wie mit den Wahlvorschriften bei dieser Wahl umgegangen wurde und wird, scheint es, als werden sie nur als Empfehlung und nicht als bindendes Regelwerk betrachtet.

    Lutz Kumlehn

    • nora rehfeld

      Guten Tag Herr Kumlehn,

      Ihre Übersicht-Zeitliche Abfolge ist schon o.k..Verstehe jedoch nicht, warum Dr.Lorenzen, plötzlich wiederum eine Ladung wegen eine Rechtsgrundlage beruft? Um Fristen jetzt plötzlich wieder einhalten zukönnen?
      Frage, vielleicht finden Antwort?
      Wenn am 13.6.2102 GV schon beschlossen wurde und heute am 25.6.2012 GV an der Sondersitzung fehlen um zu beschließen,dann ist das doch ein Patt? oder? und man „Hebelt die GV sich gegenseitig mit deren Beschluss vom 13.6.wieder aus,eben um keine Fristen überschreiten zulassen.
      Naja oder eigentlich brauch heute keiner mehr hin,da ja schon Fristen abgelaufen sind .

      Ist das öffentlich am 25.6.2012 18 Uhr ?

      Viele Grüsse Nora Rehfeld

      Anmerkung der Redaktion: Nach unserer Kenntnis ist die GV öffentlich.

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