Das Bürger-Bündnis-Schöneiche (BBS) und die Regionalgruppe LOS des VDGN haben sich ehrlich bemüht, dass seit Jahren anstehende Dauerthema „Kostenlose Laubsäcke“ für die Entsorgung des Laubes öffentlicher Straßenbäume durch die Grundstücksnutzer einer Lösung zuzuführen.
In den Entwurf der neuen Straßenreinigungssatzung sollte endlich eine entsprechende Regelung aufgenommen werden. Dazu wurde der Verwaltung auch ein entsprechender Satzungsentwurf übergeben. Er wurde glattweg ignoriert.
Als der letzte Entwurf des Bürgermeisters in der Gemeindevertreterversammlung am 27. Februar 2013 endgültig behandelt wurde, versuchten die Gemeindevertreter, Herr Meyer, Dr. Pech und Dr. Zechmann vergeblich, doch noch eine kostenlose Bereitstellung der Laubsäcke für die Anlieger zu erreichen. Vergeblich!
Mit nicht zu beschreibender Vehemenz stemmte sich der Bürgermeister dagegen und malte
den finanziellen Abgrund der Gemeinde an die Wand, wenn die Säcke kostenfrei abgegeben werden. Außerdem fürchtete er, dass auch Blätter von Grundstücken der Anlieger in die Säcke gelangen könnten. Ein Blick über den Tellerrand zu den Nachbargemeinden, die die kostenlose Bereitstellung im wesentlichem seit Jahren praktizieren wäre mal dringend erforderlich.
Im Rückblick hätte sich der Bürgermeister die Einwohnerversammlung in der Schlosskirche am 16. Januar 2013 sparen können, wo es im Kern um die Abschaffung des Zwangskaufes für die Laubsäcke ging. Bei einer Abstimmung unter den ca. 100 anwesenden Bürgern votierten 32 für die kostenlose Abgabe und 25 dagegen. Der Rest hatte keine Meinung.
Wie sorgenfrei müssen sich jetzt die Anwohner des Kieferndammabschnittes wegen des Straßenausbaues fühlen, in dem vor kurzem 120 Bäume gefällt wurden, trotz Einsprüche vieler Anlieger. Für diese Anlieger entfallen in Zukunft das freiwillige Zusammenharken der Blätter und der aufgezwungene Laubsackkauf.
Dennoch ist die Fällaktion von überwiegend gesunden Bäumen eine Schande für eine sich mit dem Titel schmückende „Waldgartenkulturgemeinde“.
Um es kurz zu machen; die Mehrheit der treuen Gemeindevertreter hat den Entwurf des Bürgermeisters mit dem weiterhin kostenpflichtigen Kauf der Laubsäcke für die nächsten Jahre gebilligt und festgeschrieben. Trotz eines Rückschlages; der Zwangskauf der Laubsäcke wird nicht zur Ablage gelegt.
Werner Lutz
VDGN – Regionalgruppenleiter LOS
Oh ja, Herr Lutz! Zu den Laubsäcken gibt es unterschiedliche Meinungen, aber
der Beschluss musste nun ganz schnell her. Genauso schön das andere Thema:
Für die Erneuerung des Kieferndamms gab es doch eine Bürgerinitiative
und nun endlich passiert auch was. Da darf sich doch keiner beschweren!
Schon aber klagt der Bürger, der eben noch keine Einschränkungen seiner
Rechte durch eine Sonder-Baumschutzsatzung wollte, über gefällte Bäume.
Mancher findet es undurchsichtig bis belustigend mit dem Bürgerwillen, wo
sich doch genau ein Drittel für jede Variante der Rathausgestaltung aus-
gesprochen hat. Was zeigt das? Vielleicht, dass die Farbgestaltung
des Rathauses kein Thema für Bürgerbefragungen ist, es sein denn,
man will genau zeigen, wie widersprüchlich Bürgerbefragungen sein können.
Eindeutiger wird das Bürgervotum immer dann, wenn die Bürger selbst und
direkt betroffen sind. Beispiel Kieferndamm: Dort erhoffte man sich seiner-
zeit wohl eine Lärmentlastung. Vermutlich, Herr Lutz, geht Ihre Fantasie
angesichts der kahlschlagartigen Baumfällungen am Kieferndamm nicht weit
genug. Ja, es ist schade um die Bäume und sicher fragen sich die Anwohner,
was das soll. Schauen Sie auf den Kieferndamm und die Karte: Ein großzügiger
Ausbau schließt die Lücke zwischen Jägerstraße und Kieferndamm / Hamburger
Straße. Wenn eines Tages der LKW-Verkehr aus Richtung Rahnsdorf über den
Kieferndamm Richtung L302 rollt, wird man erschrocken sein:
Endlich Asphalt, Anliegerbeiträge ausgehalten und jetzt mehr Lärm und das
rund um die Uhr! Aber man hätte sich ja rechtzeitig beteiligen können!
Ich wäre neugierig, von den Vertretern der Bürgerinitiative zu erfahren,
ob sie sich das so vorgestellt haben und wie genau sie jetzt beteiligt
werden (außer natürlich an den Kosten). Vielleicht bietet sich dazu
die nächste Sitzung der Gemeindevertretung an? Noch ein interessantes
Detail: Einerseits wurde in den letzten Monaten viel über Bürgerbeteiligung
diskutiert, zugleich behaupten aber ausgerechnet die, die es besser wissen
müssten, immer wieder, die Kommunalverfassung würde Wortmeldungen der Bürger
in der GV und in den Ausschüssen nicht zulassen. Was für ein Unsinn!
Es wird auch nicht richtiger dadurch, dass die so Belehrten beflissen nicken.
Die Kommunalverfassung regelt genau das Rederecht nicht einmal für die
Gemeindevertreter. Der Gesetzgeber überläßt das absichtlich den Gemeinden
selbst. Und tatsächlich: Erst in der Geschäftsordnung der Gemeinde
Schöneiche werden wir fündig – die aber hat wer beschlossen?
Öffentlichkeit und Kontrolle sind unbequem aber Sie gehören nun mal
zu einem öffentlichen Amt. Bloß nicht wirklich in die Kommunalverfassung
schauen: Da gibt es z. B. einen §29 „Kontrolle der Verwaltung“.
So ist das also gedacht: Die GV kontrolliert die Verwaltung und nicht
andersrum! Oder nehmen wir §17 „Hilfe in Verwaltungsangelegenheiten“:
„(1) Die Gemeinde ist verpflichtet, ihren Einwohnern bei der Einleitung
von Verwaltungsverfahren und Bürgerbegehren in den Grenzen ihrer
Verwaltungskraft Hilfe zu leisten, auch wenn für deren Durchführung eine andere Behörde zuständig ist.“ Wie groß muss hier das Versagen sein, wenn
in Schöneiche noch nie ein Bürgerbegehren erfolgreich war und fast
immer auch oder sogar vorrangig wegen Formfehlern?
Mal angenommen, die BI Kieferndamm wollte sich in der Einwohnerfragestunde
äußern und würde – wie geschehen – zurechtgewiesen, dass nur Fragen zulässig
seien: Auch das ist falsch! Die Geschäftsordnung spricht hier tatsächlich
von Rederecht und erlaubt ausdrücklich Fragen, Vorschläge oder Anregungen,
aber bitte sachlich. Sachlich setzt Information voraus und ja,
man könnte man es dem Publikum in den Sitzungen der GV
(lt. Kommunalverfassung §36 sind diese öffentlich) sehr erleichtern,
zu folgen, indem man die Beschlussvorlagen im Internet veröffentlicht.
Man kann aber auch verklausuliert mit Nummern der Beschlussvorlagen
um sich werfen – wer mehr wissen will, kann doch lt. Absatz 4 des o. g.
Paragraphen der Kommunalverfassung Einsicht in die Vorlagen verlangen.
Das übrigens ist in Schöneiche auf die Zeit bis 15 Uhr am Tage der
Sitzung eingeschränkt und das im Gegensatz zu den Bestimmungen der
Kommunalverfassung nicht in der Hauptsatzung, sondern in der
Geschäftsordnung. Und wer bekommt schon von der Arbeit frei oder wird
einen Tag Urlaub nehmen, um sich zu informieren. Warum dann nicht Internet?
Ach ja! Es fehlt eine Software – so so!
Nicht, dass jede Äußerung der Bürger immer von Sachkenntnis geprägt sein
kann. Nicht, dass alles falsch sein muss, was die Verwaltung im Geheimen
plant und durchzieht. Aber warum soll der Bürger dem ein Alibi geben?
Nichtöffentliche Aktivitäten entziehen sich, wie der Name es sagt, der
Kontrolle der Öffentlichkeit. In Schöneiche natürlich immer nur zum
Schutz Betroffener, wie z. B. der Sportvereine, die aber gar nichts
geheim halten wollten. Liebe Gemeindevetreter: Ihr seid verpflichtet,
der Verwaltung auf die Finger zu schauen, nicht, Euch von ihr um den Finger
wickeln zu lassen!
Respektvolles Miteinander ist das Geheimnis. Respekt! Das ist das
genaue Gegenteil von Unterwürfigkeit wie auch Versuchen, die andere
Seite hinter die Fichte zu führen. Respekt! Damit bekommen
die vielfältigen Bürgerinitiativen vom Naturschutz über Ortsplanung,
soziale Themen bis hin zum Lärmschutz auch wirklich Sinn.
Wenn nicht, bleiben sie frustrierende Sandkastenspiele unter den Augen
von Apparat und Lobbygruppen.
VZ
Sehr geehrte Frau Zwa.
in einem Punkt muß ich Sie korrigieren. Sie schreiben : „Wie groß muss hier das Versagen sein, wenn in Schöneiche noch nie ein Bürgerbegehren erfolgreich war und fast immer auch oder sogar vorrangig wegen Formfehlern?“
Das ist nicht richtig. Im Jahr 2006 war das Bürgerbegehren gegen die beschlossene Baumschutzsatzung vom 05.07.2006 äußerste erfolgreich! Mit diesem Link zur Seite des Vereins Mehr Demokratie e.V. finden Sie den Nachweis!