Neue Beschilderung auf der Münchehofer Straße

Im März 2014 wurde die Münchehofer Straße zwischen der Gemeinde Schöneiche bei Berlin und Münchhofe teileingezogen, sodass nur noch bestimmte Verkehrsarten auf dieser Straße zulässig sind. Erlaubt sind nur noch Fußgänger, Radfahrer, Personenkraftwagen, Krafträder und landwirtschaftlicher Verkehr.
In Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Schöneiche bei Berlin hat das zuständige Straßenverkehrsamt die verkehrsrechtliche Anordnung zur Beschilderung getroffen. Die Münchehofer Straße wird nun als Fahrradstraße beschildert in der
Pkw‘s, Krads und landwirtschaftlicher Verkehr erlaubt ist. Hierbei ist zu beachten, dass die Maximalgeschwindigkeit für  Fahrzeugführer 30 km/h beträgt, Radfahrer nicht gefährdet noch behindert werden dürfen und Kraftfahrzeugführer, wenn nötig
warten müssen.

Pressemitteilung Ordnungsamt der Gemeinde Schöneiche bei Berlin

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Redaktion Schöneiche Online