Ton-Mitschnitte untersagt

 Von den Sitzungen der Schöneicher Gemeindevertretung werden vorerst keine Ton-Mitschnitte mehr erstellt. Ein Bürger hatte sich bei der Landesdatenschutzbeauftragten beschwert. Diese stellte daraufhin fest, dass die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung gegen höherrangiges Recht verstoße.

Die Mikrofone auf den Tischen der Gemeindevertreter dienen im Moment nur der Verstärkung der Stimmen. Zur Aufzeichnung des gesprochenen Wortes dürfen sie nicht eingesetzt werden. „Es gab eine Beschwerde eines Bürgers, der sich in der Dezembersitzung zu Wort gemeldet hatte“, informierte Bürgermeister Heinrich Jüttner vor der jüngsten Sitzung. Die angerufene Landesdatenschutzbeauftragte habe daraufhin festgestellt, dass Paragraph 23 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung gegen das Landesdatenschutzgesetz verstoße, da der Grund für die Mitschnitte nicht benannt sei. In Absatz eins heißt es: „(…) Bild- und Tonaufzeichnungen der öffentlichen Sitzung (…) durch Presse, Rundfunk und ähnliche Medien sind grundsätzlich zulässig, (…) wenn alle anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung diesen zustimmen.  weiterlesen auf  http://www.moz.de/lokales/artikel-ansicht/dg/0/1/1370639/

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Redaktion Schöneiche Online
Veröffentlicht in Allgemein