Die Gemeindevertretung Schöneiche will Ihre Arbeit verbessern

Gemäß ihren Aufgaben entscheidet die Gemeindevertretung über die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll. Dazu gehört der Grundsatz, die Arbeit planmäßig zu organisieren, um Entscheidungen sachgerecht, rechtzeitig und nach Möglichkeit ohne zusätzliche Sondersitzungen der Fraktionen, der Ausschüsse oder der Gemeindevertretung vorzubereiten. Besonders bei Entscheidungen über absehbar weitreichende Veränderungen oder mit langfristigen finanziellen Folgen ist eine rechtzeitige Einbindung der Gemeindevertretung erforderlich. Das war in der Vergangenheit nicht immer gegeben. Zudem sind die Fristen zur Einreichung und zur Versendung von Unterlagen für die Sitzungen der gemeindlichen Gremien nicht immer ausreichend, um ehrenamtlichen Gemeindevertreter/innen und Sachkundigen Einwohner/innen die Möglichkeit zu geben, sich in eine Thematik inhaltlich einarbeiten zu können.

Mit der Arbeitsplanung der Gemeindeverwaltung soll diesem Umstand entgegengewirkt werden. Fraktionen, einzelne Gemeindevertreter/innen und Sachkundige Einwohner/innen sollen durch die Arbeitsplanung eine Orientierung erhalten, wann mit Initiativen der Gemeindeverwaltung zu entscheidungsrelevanten Themen zu rechnen ist. Die Möglichkeit einer fundierten, sachgerechten Behandlung wird so erleichtert. Dass es auf Grund von krankheitsbedingten Ausfällen, Personalengpässen oder anderen, unvorhersehbaren Gründen zu einer Verzögerung oder veränderten Prioritätensetzung bei der Umsetzung der Arbeitsplanung kommen kann, ist offensichtlich und i.d.R. unproblematisch. Es handelt sich explizit um eine Planung und nicht um einen rechtsverbindlichen Bescheid! Mit einer solchen Arbeitsplanung wurden u.a. in der Nachbargemeinde Neuenhagen bei Berlin sehr gute Erfahrungen gemacht.

Um dieses zu erreichen wurde durch die Fraktionsvorsitzende DIE LINKE Beate Simmerl die BV 126 2015 Arbeitsplanung der Gemeindeverwaltung eingebracht. Inhalt dieser ist:

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, der Gemeindevertretung regelmäßig eine schriftliche Übersicht über die von der Gemeindeverwaltung langfristig pro Halbjahr geplanten Arbeitsschwerpunkte, zu denen eine Beschlussfassung in der Gemeindevertretung und/oder im Hauptausschuss erfolgen soll, vorzulegen (Arbeitsplanung).
  2. Die Arbeitsplanung ist der Gemeindevertretung erstmals für das zweite Halbjahr 2015 bis spätestens zum 31.05.2015 vorzulegen. Die Arbeitsplanungen der Folgejahre sind der Gemeindevertretung jeweils zum Ende des Vorjahres vorzulegen.

Quelle: www.schoeneiche-bei-berlin.de

RSO on FacebookRSO on GoogleRSO on TwitterRSO on VimeoRSO on Youtube
RSO
Redaktion Schöneiche Online