Bekanntmachung Bebauungsplan 6/4/08 „Ortszentrum Schöneiche“

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Schöneiche bei Berlin Bebauungsplan 6/4/08„Ortszentrum Schöneiche“,

1. Vereinfachte Änderung“
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 13 (2) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB)
Änderung des Bebauungsplanes (§ 13 BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin hat am 06.05.2015 beschlossen den Bebauungsplan 6/4/08 „Ortszentrum Schöneiche“ im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) zu ändern. Planungsziel ist die Änderung der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung im Mk/GR 610 m².

Aus städtebaulichen Gründen sollen anstelle der mit nur einem Vollgeschoss festgesetzten Zahl der zulässigen Vollgeschosse zwingend zwei Vollgeschosse festgesetzt werden. Die fehlerhafte Festsetzung von gewidmeten Verkehrsflächen im Mi 1 wird ebenfalls richtiggestellt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes
werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer  Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, wird nicht vorbereitet oder begründet.
Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung
der in § 1 (6) Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Der Beschluss, den Bebauungsplan 6/4/08 „Ortszentrum Schöneiche“ zu
ändern wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht (§ 2(1) BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB wurde abgesehen (§13 (2) Nr. 1 BauGB).
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 13 (2) Nr. 2 i. V. m. § 3 (2) BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin hat am 11.06.2015 den Entwurf des Bebauungsplanes 6/4/08 „Ortszentrum Schöneiche“, 1. vereinfachte Änderung, bestehend aus Planzeichnung und Begründung in der Fassung v. 29.05.2015
beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die Begründung
wurde gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes
6/4/08 „Ortszentrum Schöneiche“, 1. vereinfachte Änderung, bestehend aus Planzeichnung und Begründung in der Fassung v. 29.05.2015 liegt in der Gemeindeverwaltung, Dorfaue 1, 15566
Schöneiche bei Berlin, im 1. Obergeschoss, vom
29.06.2015 bis 31.07.2015

während folgender Zeiten:
montags von 07.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 14.00 Uhr
dienstags von 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 18.00 Uhr
mittwochs von 07.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.30 Uhr
donnerstags von 07.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.30 Uhr
freitags von 07.00 bis 12.30 Uhr
öffentlich aus.

(§ 13 (2) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB). Ergänzend werden elektronische  Informationstechnologien genutzt. Der Entwurf wird zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Schöneiche bei
Berlin unter www.schoeneiche-bei-berlin.de, Bürgerbeteiligung/
laufende Bürgerbeteiligungsverfahren, zur Verfügung gestellt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hingewiesen wird weiterhin darauf, dass nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei der Aufstellung eines Bebauungsplans, ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm
nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hingewiesen wird des Weiteren darauf, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar
sind, abgesehen wird (§ 13 (3) BauGB). Schöneiche, den 12.06.2015

gez. Heinrich Jüttner
Bürgermeister

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RSO
Redaktion Schöneiche Online