LANDESENTWICKLUNGSPLAN BERLIN-BRANDENBURG

Pressemitteilung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin

Der LANDESENTWICKLUNGSPLAN BERLIN-BRANDENBURG liegt zur Einsichtnahme für jedermann im Bauamt der Gemeinde Schöneiche bei Berlin aus.
Am 2. Juni 2015 wurde die Verordnung über den Landesent-wicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) im Land Brandenburg verkündet      (Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-
Brandenburg (LEP B-B) vom 27. Mai 2015 (GVBl. II Nr. 24), in Kraft getreten mit Wirkung vom 15. Mai 2009).
Damit gilt der gemeinsame Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg nun wieder in beiden Bundesländern.
Die brandenburgische Rechtsverordnung über den LEP B-B vom 31. März 2009 war vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 16.06.2014 für unwirksam erklärt worden. Die
Landesregierung hat den vom OVG bemängelten Zitierfehler auf Basis des Raumordnungsrechts behoben.
Gemäß Landesplanungsvertrag wird der Plan bei allen Behörden, auf deren Bereich sich die Planung erstreckt, zur Einsichtnahme für jedermann nieder gelegt.
In der Gemeinde Schöneiche bei Berlin liegt der Plan im Rathaus, Dorfaue 1, im Bauamt, Zimmer
101, aus und ist zu den üblichen Sprechzeiten derGemeindeverwaltung einsehbar.

Heinrich Jüttner
Bürgermeister
Schöneiche bei Berlin, 26.08.2015

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Redaktion Schöneiche Online