Klare Ablehnung der Verwaltungsgebietsreform der Landesregierung durch den Kreistag LOS – BVB / Freie Wähler haben alle überzeugt

Stellungnahme des Landkreises Oder-Spree zur Verwaltungsgebietsreform der Landesregierung bei nur einer Enthaltung beschlossen

Im Februar 2015 formulierten die Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler bereits den Antrag, der Kreistag möge eine Ablehnung der Verwaltungsgebietsreform der Landesregierung in Form einer Resolution beschließen. „Dies hatten auch zu diesem Zeitpunkt bereits eine Vielzahl von kreisfreien Städten und Landkreisen bereits getan, so dass auch eine Positionierung auch unseres Kreises für unsere Bürger dringend überfällig war.“ So Dr. Philip Zeschmann, Fraktionsvorsitzender Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler im Kreistag Oder-Spree und zugleich auch deren Kreissprecher.

Als der Antrag im Frühsommer 2015 endlich im Kreistag behandelt wurde, wollte die große Mehrheit insbesondere aus den großen und die Regierung auf Landesebene heute oder früher tragenden Fraktionen von einer pauschalen Ablehnung nichts wissen. Da aber immerhin erkannt wurde, dass auch der Landkreis Oder-Spree sich positionieren müsse, wurde der Antrag in die Ausschüsse zurück verwiesen. Dort wurde er nach weiterem erheblichen Zeitverlust im September ohne weitere Auseinandersetzung mit dem „Leitbild“ zur von der Landesregierung vorgelegten Verwaltungsgebietsreform und weitgehend ohne Diskussion abgelehnt. Immerhin konnten die Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler in der abschließenden Debatte erwirken, dass ein zeitweiliger Ausschuss zur intensiveren Auseinandersetzung mit dem „Leitbild“ zur Verwaltungsgebietsreform unter Beteiligung der Kreisverwaltung und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gebildet werden konnte. Dieser hatte die Aufgabe eine differenziertere Stellungnahme zu erarbeiten und arbeitete von Oktober 2015 bis März 2016 – leider mit mäßiger Beteiligung der Kreisverwaltung. Auf der letzten Sitzung stellte Rolf Hilke, Fraktionsvorsitzender der CDU im Kreistag dann fest: „Die geplante der Verwaltungsgebietsreform der Landesregierung bringt uns als Landkreis in keinem Punkt Vorteile. Eher Risiken und Nachteile. Daher können wir sie eigentlich nur ablehnen.“ Dieser Meinung schlossen sich alle Mitglieder des Ausschusses mehr oder weniger deutlich an, weshalb dieser Tenor die nun beschlossene Stellungnahme auch prägt. „Womit wir nach gute einem Jahr an genau dem Punkt angekommen sind, wo wir als Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler bereits im Februar 2015 waren und es dem Kreistag auch als Beschlussempfehlung für eine erste Stellungnahme vorgelegt hatten.“ so Philip Zeschmann.

Die wesentlichen Kritikpunkte lassen sich mit den Zwischenüberschriften aus der Stellungnahme gut zusammenfassen.
Richtschnur und roter Faden einer sinnvollen und gemessenen Vorgehensweise zu einer Verwaltungsstrukturreform müssen nach Überzeugung des Landkreises Oder-Spree folgende Regeln sein: Bei der Verwaltungsstrukturreform müssen die Prinzipien Kooperation vor Fusion und Freiwilligkeit vor Zwang grundsätzlich gelten und durchgängig Anwendung finden.

So wie vorliegend ist „der vorliegende Entwurf des Leitbildes zur Verwaltungsstrukturreform […] nicht zustimmungsfähig“ weil:

-Keine (vorgeblich beabsichtigte) Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung erkennbar ist. Eher im Gegenteil.
– Kein nachvollziehbares und vollständiges Finanzierungskonzept erkennbar ist.
– Keine Funktionalreform auf Basis einer umfassenden Aufgabenkritik und Bewertung aller Aufgaben des Landes unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips und Offenlegung der Untersuchungsergebnisse mit den Für und Wider hinsichtlich der Zuordnung zu einer Verwaltungsebene als Basis vorgenommen wurde
– Keine sinnvoll begründete oder gar grundgesetzgerechte Kreisgebietsreform erkennbar ist.
– eine zwingende Einkreisung der Stadt Frankfurt/Oder die dortigen Probleme nicht wirklich löst, sondern mittel- bis langfristig auf den ganzen neuen Kreis Oder-Spree-Frankfurt ausdehnt
– eine Neufestlegung des Sitzes der Kreisstadt (wie geplant) den ländlichen Raum noch mehr schwächen und Beeskow als gut funktionierenden Anker im ländlichen Raum deutlich schädigen würde

„Wir als Landkreis Oder-Spree gehen aber mit unserer Stellungnahme über Kritik und Ablehnung weit hinaus, denn wir zeigen auf, wie man durch Aufarbeitung der Erfahrungen aus früheren Gebietsreformen (was dezidiert nicht geschah) und Erfahrungen in anderen benachbarten Bundesländern sowie der realen aktuellen Situation in Brandenburg die Grundlagen eruieren könnte und müsste, um überhaupt über die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer Verwaltungsgebietsreform entscheiden zu können. Daher auch die Grundprinzipien Kooperation vor Fusion und Freiwilligkeit vor Zwang.“ so Zeschmann.

1. Bei der Verwaltungsstrukturreform müssen die Prinzipien Kooperation vor Fusion und Freiwilligkeit vor Zwang stehen. Für eine Beschleunigung der Kooperationsbemühungen der Landkreise und kreisfreien Städte werden finanzielle Anreize des Landes sorgen.
„Dies bedeutet konkret, dass der kommunalen Familie mindestens ein Zeitraum von fünf oder besser zehn Jahren eingeräumt werden muss die Möglichkeiten interkommunaler Kooperation, die deutschlandweit schon vielfach praktiziert werden und auf verschiedensten Gebieten erprobt sind, weiter zu entwickeln. Dann kann eine landesweite Bestandsaufnahme erfolgen, ob die angedachten Ziele des jetzt vorliegenden Leitbildes nicht auch auf diesem Weg weitgehend erreicht werden konnten. Nur für den Fall, dass das nachweislich überwiegend nicht der Fall sein sollte, wäre dann über eine neue Verwaltungsstrukturreform nachzudenken. Dann wüsste man aber auch konkret auf welchen Feldern es wirklich hapert.“ so Zeschmann.

2. Dem Leitbild muss ein nachvollziehbares und vollständiges Finanzierungskonzept beigefügt werden. Die Kreisumlage sollte für die Dauer von 20 Jahren nur innerhalb einer Abweichung von 2 Prozentpunkten vom Landesdurchschnitt (Stand 2014) der Kreisumlagen erhöht werden können. Der mögliche finanzielle Mehrbedarf, der nicht durch die Kreisumlage eingebracht werden kann, ist durch das Land zu erbringen. Ein kommunaler Finanzlastenausgleich muss durch die nicht durch die Kreisneugliederungen betroffenen Landkreise wie z.B. MOL, OHV oder LDS erbracht werden, um diese ebenfalls angemessen an den Kosten zu beteiligen. Das Land muss zudem den von Kreisneugliederungen betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten eine Investitionsquote von 10 % des Kreishaushaltes sowohl auf dem Gebiet der ehemaligen Landkreise als auch der kreisfreien Städten garantieren.
„Ohne ein vollständig ausfinanziertes Konzept – und zwar nicht auf Kosten der kommunalen Familie und damit von uns Bürgern – ist eine Verwaltungsstrukturreform grundsätzlich nicht denkbar und abzulehnen.“ so Zeschmann.

3. Sollte nur eine bisher kreisfreie Stadt in einen Landkreis eingeordnet werden, so bedarf es keiner neuen Festlegung der Kreisstadt. Die bisherige Kreisstadt des Landkreises behält ihren Status und ihre Funktion. Die Stadt Beeskow muss daher Kreisstadt und Sitz der Verwaltung bleiben.

4. Die Beibehaltung der Landkreisgrenzen des aufnehmenden Landkreises muss garantiert werden. Eine Zerstückelung durch Herauslösen einzelner Gemeinden des neugebildeten Landkreises muss ausgeschlossen werden.

5. Für den Fall einer Übertragung der hoheitlichen und gemeinwohlorientierten Aufgaben des Landesbetriebes Forst auf den Landkreis muss der bisher landeseigene Wald als „Morgengabe „kommunalisiert und in das Eigentum der Landkreise übertragen werden.

6. Die bisher kreisfreien Städte übertragen im Fall einer Einkreisung sämtliche kreislichen Aufgaben auf den aufnehmenden Landkreis. Eine Aufgabenprivilegierung wird ausgeschlossen.

„Jetzt muss sich also nur noch die Landesregierung der erdrückenden Masse und dem schwerwiegenden Gewicht der Vielzahl der gut begründeten und auf den Regionalkonferenzen zur Leitbilddiskussion bereits vielfach vorgetragenen Argumenten der kommunalen Ebene endlich öffnen und auf den hier beschriebenen vernünftigen Weg einschwenken. Eine Verwaltungsstrukturreform mit der Brechstange gegen so gut wie alle Betroffenen auf der kommunalen Ebene ist von vorne herein zum Scheitern verurteilt und trägt massiv zu einer weiteren Entfremdung zwischen Landespolitik und uns Bürgern bei.“ so Zeschmann abschließend.

Dr. Philip Zeschmann
für die Fraktion der Brandenburgischen Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler im Kreistag Oder-Spree; Kreissprecher

Philip Zeschmann
Dr. Philip Zeschmann ist Gemeindevertreter und Vorsitzender der Unabhängigen Bürger Schöneiche e.V.. Außerdem ist er Vorsitzender der Fraktion BVB/Freie Wähler im Kreistag Oder-Spree.

Ein Gedanke zu „Klare Ablehnung der Verwaltungsgebietsreform der Landesregierung durch den Kreistag LOS – BVB / Freie Wähler haben alle überzeugt

  1. Lutz Kumlehn

    Wieder einmal mehr wedelt der Schwanz mit dem Hund, was ja schon anatomisch nicht gelingen kann.

    Was die Natur nicht vermag, der einzig Wahre kann es.

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