Mitteilung zum Lärmschutz für die Fußball-EM 2016

Pressemitteilung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin

Anlässlich der Fußball-Europameisterschaft 2016 stimmte der Bundesrat einer Verordnung zu, wonach Public Viewing (öffentliche Fernsehübertragung im Freien) bei den Spielen möglich ist.
Die Verordnung sieht vor, dass öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien während der Europameisterschaft auch nach 22 Uhr genehmigt werden können.
Dennoch gilt nach wie vor:
Für EM-Spiele, welche an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen nach 22:00 Uhr öffentlich im Freien übertragen werden, ist eine Ausnahmegenehmi-gung nach §10 (Schutz der Nachtruhe nach 22:00 Uhr) und §11 (Benutzung von Tongeräten) gemäß des Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG) erforderlich.
Public Viewing muss also vom Veranstalter rechtzeitig beim Ordnungsamt der Ge-meinde Schöneiche bei Berlin beantragt werden. Das Ordnungsamt wägt für jeden Einzelfall zwischen dem besonderen öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe ab.
Eine Bescheidung der Anträge erfolgt ausschließlich für den gesamten EM-Zeitraum (10.06.2016 – einschl. 10.07.2016). Ausnahmegenehmigungen für Einzelspiele werden nicht genehmigt.

Schöneiche bei Berlin, den 02.06.2016
gez. Heinrich Jüttner
Bürgermeister

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RSO
Redaktion Schöneiche Online

Ein Gedanke zu „Mitteilung zum Lärmschutz für die Fußball-EM 2016

  1. RSO Autor des Beitrags

    Die Verordnung gilt nicht für den privaten Bereich

    Schoneiche Online hat nachgefragt und von der Schöneicher Gemeindeverwaltung folgende Informationen erhalten:

    Die Entscheidung über die Möglichkeit der Genehmigung von öffentlichen Fernesehdarbietungen im Freien (Public-Viewing) erfolgt auf Grundlage der VO der Bundesregierung vom 24.03.2016 über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM 2016. Demnach können auf öffentlich zugänglichen Plätzen und sonstigen öffentlichen Bereichen (Freiluftgaststätten, Sportplätze etc.) Übertragungen der EM-Spiele auch im Freien und nach 22:00 Uhr genehmigt werden.

    Ferner gehen gemäß § 3 dieser VO abweichende Vorschriften der Länder vor, sodass das Landesimmissionsschutzgesetz Brandenburg (LImschG) zudem Anwendung findet.

    Die Verordnung gilt somit nicht für den privaten Bereich; sie regelt weder den Lärmschutz beim privaten Betrieb von Fernsehgeräten auf Terrassen und Balkonen sowie in Gärten und an anderen Orten, noch trifft sie überhaupt Aussagen zur Immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit eines solchen Betriebs. Insoweit bleiben Immissionsschutzvorschriften der Länder unberührt, welche die Benutzung von Tongeräten näher regeln.
    Bei Genehmigungen einzelner Veranstaltungen im Freien, welche auf die Aussetzung der Nachtruhe (nach 22:00 Uhr) und die Verwendung von Tonträgern abzielen und zudem einen gewerblichen Hintergrund haben, wird eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 100,00 EUR pro Genehmigung erhoben.

    Diese wird auf Grundlage des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg (GebGBbg) vom 7. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 11], S.246) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) in Verbindung mit der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV) vom 22. November 2011 (GVBl.II/11, [Nr. 77]) zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Juni 2014 (GVBl.II/14, [Nr. 40]) erhoben.

    Eine Genehmigung mehrerer einzelner Spiele würde für den Antragsteller eine unangemessene und unverhältnismäßige hohe Verwaltungsgebühr bedeuten, sodass ein „Genehmigungskonvolut“ aller 51 Spiele als eine angemessene Alternative scheint.

    Für die Genehmigung der gesamten EM-Spielzeit (10.06.2016 – 10.07.2016) wird eine Gesamtgebühr i.H.v. 150,00 EUR erhoben. Zudem kann eine Genehmigung einzelner Spiele – im Hinblick auf noch unbestimmte Spielgegner in den Finalspielen – und den damit verbundenen kurzfristigen Einzelantragstellungen einen enormen Verwaltungsaufwand bedeuten. Aufgrund dieser Regelung können unnötige Kosten und Wege für den Antragsteller vermieden werden.

    PS von RSO: bei allen EM-Fieber – es gibt auch Nachbarn die kein Fußball schauen – Rücksichtnahmen und Verständnis von allen kommt immer an

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