Gemeinsame Erklärung der Gemeindevertretung zur Kreisgebietsreform

Erklärung der Gemeindevertretung Schöneiche bei Berlin:

Leitbild Verwaltungsreform Brandenburg
– Gemeinde- / Kreisgebietsreform / Funktionalreform

Die Gemeindevertretung der Waldgartenkulturgemeinde Schöneiche bei Berlin findet es grundsätzlich vernünftig und sinnvoll, Verwaltungs- und Gebietsstrukturen auch im Land Brandenburg zu überprüfen, um nachhaltige und bürgernahe Strukturen zukunftssicher zu machen, zu erhalten oder zu verbessern, sowie kommunale Selbstverwaltung zu stärken und Handlungsspielräume für Kommunen zu erhalten oder zurückzugewinnen.

Derzeitige Diskussionen und Beratungen zum neuen Leitbild für eine ganzheitliche Verwaltungs- und Gemeinde- / Kreisgebietsreform im Land Brandenburg lassen erhebliche Zweifel daran aufkommen, ob durch die Landesregierung dargestellte Grundsätze qualifiziert beachtet und Belange von Kommunen angemessen berücksichtigt werden. Insbesondere die beabsichtigte Zielsetzung der Auflösung von kreisfreien Städten und deren Verschmelzung mit Landkreisen widerspricht dem Grundsatz einer nachhaltigen und bürgernahen Verwaltung und dem Grundsatz einer Stärkung kommunaler Handlungsspielräume.

Die Auflösung der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) und die wohl beabsichtigte Verschmelzung mit dem Landkreis Oder-Spree stellt eine erhebliche Bedrohung für gewachsene und funktionstüchtige Strukturen im Landkreis Oder-Spree sowie insbesondere für die finanzielle Handlungsfähigkeit von Gemeinden und Städten im Landkreis Oder-Spree dar.

Bei der Umsetzung einer Kreisgebietsreform mit einer Verschmelzung der bisherigen kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) mit dem Landkreis Oder-Spree ist durch das Land Brandenburg aktuell und dauerhaft zu gewährleisten, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde Schöneiche bei Berlin – und aller Städte und Gemeinden im Landkreis – nicht verschlechtert wird, insbesondere nicht durch eine bei den bisher absehbaren Regelungen wohl drohende sehr deutliche Erhöhung der Kreisumlage.

Eine finanzielle Mehrbelastung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin insbesondere durch eine Erhöhung der Kreisumlage zur Deckung von Kosten, für die weder die Gemeinde Schöneiche bei Berlin noch der Landkreis Oder-Spree verantwortlich waren oder sind, wird entschieden abgelehnt.

Eine Kreisgebietsreform, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde Schöneiche bei Berlin und damit Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Gemeinde verschlechtert, wird abgelehnt.

Kommunale Selbstverwaltung ist Grundlage und Kern demokratischer Gemeinwesen.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch Grundlagen finanzieller Eigenverantwortung.

Das Land Brandenburg darf die finanziellen Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde Schöneiche bei Berlin im Rahmen einer Verwaltungsreform nicht verschlechtern. Entscheidungen ohne angemessene tatsächliche Mitwirkung durch Kommunen werden abgelehnt.

Schöneiche bei Berlin, 08.06.2016
Durch die Gemeindevertretung beschlossen am 08.06.2016

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Redaktion Schöneiche Online