Unser Ortseingangsschild ging wandern

Für viele Einwohner von Schöneiche bei Berlin kam die Verlegung des Ortseingangsschildes Kalkberger Straße überraschend. Wir veröffentlichen hier die Antworten des Bürgermeister Ralf Steinbrück (SPD) auf der Gemeindevertretung am 11.05.2021 auf Anfragen des Gemeindevertreters Peter A. Pohle (FDP)

  1. Wer hat die Verlegung veranlasst?

Die Verlegung wurde durch das Straßenverkehrsamt des Landkreises Oder-Spree angeordnet.

  1. Wer hat die Verlegung aus welchem Grunde wann beantragt?

Während die Verlegung in zurückliegenden Jahren schon immer mal Gegenstand von Bürgeranliegen und Beratungen mit dem Straßenverkehrsamt sowie dem Landesbetrieb Straßenwesen waren, hatte nunmehr am 11.10.2019 aufgrund der Beratung der AG Schulwegsicherung am 23.09.2019 die Gemeindeverwaltung beim zuständigen Straßenverkehrsamt den Antrag gestellt. Beantragt wurde hier jedoch ausschließlich die Verlängerung der Tempo-50-Strecke um 350 Meter in Fahrtrichtung Schöneiche. In Prüfung dieses Antrages hat das Straßenverkehrsamt in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen die Versetzung der Ortstafel auf Grundlage des Brandenburgischen Straßengesetzes als gegeben und geboten erachtet.

  1. Warum gab es zur Verlegung des Ortseingang Schildes keine Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung?

Eine Beschlussfassung der Gemeindevertretung gem. § 28 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist nicht vorgesehen.

  1. Warum wurde die Gemeindevertretung im Vorfeld nicht über die Änderung informiert?

Anders als in der Frage dargestellt wurden die Gemeindevertretung und die Öffentlichkeit darüber informiert. Die Veröffentlichung der Allgemeinverfügung erfolgte im Amtsblatt Nr. 1 vom 12.01.2021 sowie in den Bekanntmachungskästen in der Zeit vom 08.01.2021 bis zum 26.01.2021. Außerdem hatte ich im Bericht des Bürgermeisters am 9. Februar 2021 darüber informiert.

  1. Welche verkehrsrechtlichen und finaziellen Folgen hat die Verlegung für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin?

Die verkehrsrechtlichen Folgen bestehen darin, dass der Verkehrsfluss über einen längeren Streckenabschnitt gebremst wird und die Sicherheit der querenden Personen somit erhöht wurde.

  1. Wer war bisher für den Radfahrweg, einschließlich Winterdienst, zuständig und wer ist jetzt dafür zuständig?

Baulastträger des Geh-/Radwegs war bisher das Land, jetzt ist es die Gemeinde. Die Gemeinde, bzw. in den angebauten Bereichen die Eigentümer, waren jedoch schon bisher für den Winterdienst auf dem Geh-/Radweg zuständig. Früher hat der Landesbetrieb Straßenwesen der Gemeinde diese Leistung in Rechnung gestellt.

  1. Bisher war in der Kalkberger Straße zwischen Autohaus und Tankstelle Werbung im Sinne der Sondernutzungssatzung, einschließlich Wahlwerbung, nicht gestattet, ist dieses jetzt gestattet?

Im Prinzip ja. Es bedarf jedoch noch der Rücksprache mit dem Landesbetrieb Straßenwesen als Baulastträger zur Thematik „Plakatwerbung“ in diesem Bereich.

  1. Ist eine Verlegung des Ortseingangsschildes in der Neuenhagener Chaussee geplant?

Nein, Pläne zur Verlegung des Ortseingangs an der Neuenhagener Chaussee sind nicht bekannt.

Von RSO

Redaktion Schöneiche Online