Auslegung von Planunterlagen zur Planfeststellung für das „Straßenbahnvorhaben Haltestelle S-Bahnhof Friedrichshagen“

(Bekanntmachung/Berlin) Die Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH hat als Vorhabenträgerin die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 28 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit den §§ 1 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfG BE) sowie in Verbindung mit §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für die „Straßenbahnmaßnahme Haltestelle S-Bahnhof Friedrichshagen“ in dem Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin beantragt.

Das Vorhaben umfasst die Erweiterung der bestehenden Straßenbahnanlage um ein Gleis am westlichen Straßenrand der Dahlwitzer Landstraße. Hier sieht das Vorhaben eine etwa 30 m lange barrierefreie Haltestelle vor, wodurch in unmittelbarer Nähe zum S-Bahnhof Friedrichshagen ein Fahrgastwechsel ermöglicht wird. An beiden Enden der Haltestelle quert das als Schleife angeordnete zusätzlich Gleis die Fahrbahn der Dahlwitzer Landstraße in Form von Gleisbögen. Mit dem Vorhaben geht eine Neuaufteilung des Straßenraumes einher. Stellplätze werden Verdrängt und an anderer Stelle zum Teil ausgeglichen. Zur Entwässerung des Straßenlandes werden Mulden angelegt. Durch das Vorhaben wird die vorhandene Radverkehrsanlage verdrängt, wodurch die dauerhafte Inanspruchnahme eines Teils der angrenzenden Grünfläche, die zum Teil als Gartendenkmal unter Schutz steht, mit dem Vorhaben verbunden ist. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Maßnahme zur Verbesserung der Umsteigesituation. Das Vorhaben sieht auch den Rückbau eines mit Umsetzung des Vorhabens nicht mehr benötigtes Aufstellgleises vor. Es werden 11 Bäume gefällt und 506 m² Gehölz- und Vegetationsfläche beansprucht.

Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglich-keitsprüfung nach § 5 Absatz 1, 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), da die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, IV E 1 als zuständige Behörde im Rahmen der Vorprüfung nach § 9 Absatz 3 UVPG das Nichtbestehen einer Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht festgestellt hat. Diese Feststellung ist nicht selbständig nach § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG anfechtbar. Die Begründung kann nach § 5 Absatz 2 UVPG unter www.berlin.de/planfeststellungen/ sowie im UVP-Portal des Landes Berlins und in den ausgelegten Planunterlagen eingesehen werden.

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden ausschließlich landeseigene Flächen beansprucht.

Der Plan für das eingangs bezeichnete Bauvorhaben (Erläuterungsbericht und Pläne sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen bestehend aus: Verfügung der Planfeststellungsbehörde zum Verzicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung, Landschaftspflegerischer Begleitplan einschließlich Maßnahmenblättern, vorhabenbezogene Einzelfallprüfung der Vorhabenträgerin, Schalltechnisches Gutachten) und die Bekanntmachung werden entsprechend der §§ 2, 3 des Planungssicherstellungsgesetzes – PlanSiG im Internet unter:
www.berlin.de/planfeststellungen/

vom 14. März bis einschließlich 13. April 2022
sowie im UVP-Portal des Landes Berlin veröffentlicht.

Um eine physische Inaugenscheinnahme der o.g. Planunterlagen als zusätzliches Informationsangebot zu ermöglichen, erfolgt eine Auslegung der Planunterlagen im Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin. Eine Einsichtnahme kann nur nach vorheriger Vereinbarung eines Termins per Telefon, oder per E-Mail beim

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen und Umwelt
Neue Krugallee 2-6, 12435 Berlin
E-Mail: thomas.parchmann@ba-tk.berlin.de
Tel.: (030) 90297 5816

erfolgen. Es sind die jeweils aktuell am Tag der Einsichtnahme geltenden Bestimmungen hinsichtlich der Öffnungszeiten, Zutritts- und Abstandsregeln sowie Hygienevorschriften zu beachten.

Falls Erläuterungen und Auskünfte zu den Planunterlagen gewünscht werden, besteht die Möglichkeit, sich bei der Vorhabenträgerin – Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH, E-Mail: stahl@srs-tram.de – zu informieren.

 

Bekanntmachung vom 02.03.2022 – SenUMVK IV E 15 – P 2021-0039
Telefon: (030) 9025-1565 oder (030) 9025-0, intern 925-1565

 

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Redaktion Schöneiche Online

Ein Gedanke zu „Auslegung von Planunterlagen zur Planfeststellung für das „Straßenbahnvorhaben Haltestelle S-Bahnhof Friedrichshagen“

  1. Siegfried von Rabenau

    einst machte sich ein gewisses Rumpelstilzchen, Mehdorn gerufen, einen Bekanntheitsgrad durch das Entfernen von Aufstellgleisen, die angeblich nicht mehr benötigt würden. Nun hat die Deutsche Bahn den Salat. Unsere Bimmel hat das Gleis da in Friedrichshagen auch schon genutzt, sogar zur Übernachtung der Bimmel bei Bauerei und Pendelverkehr! Auch zum Schnellmalzurseitefahren von Werkstattfahrzeugen.

    So wie wir in Schöneiche an der Kreuzung Grätzwalde einen Kreisverkehr brauchen mit Straßenbahnwendeschleife in beide Richtungen (und das geht, wir haben Drehgestellwagen und keine zweiachsigen Gothaer Donnerbüchsen mehr). Auch muß der Kreisel ja auch nicht rund sein, siehe Storkow, der Kreisel dort ähnelt auch mehr dem Hinterteil einer amtierenden Kommunalperson!

    Zum alltäglichen Chaos an der Bahnbrücke in Friedrichshagen. Da braucht´s statt der Ampel Kreisverkehre auf beiden Seiten der Brücke, die Berliner Straßenbahn kann da ja durchfahren, funktioniert am Kreisel hinter unserer Tanke ja auch. Und bei unserer Bimmel muß man gar nichts machen, höchstens einen Fußgängerjagdstreifen…. äh Zebrastreifen an der Aussteige! Und wenn nicht mehr so viele mit dem Auto fahren könnte man ja wie früher in der Mitte des Platzes wieder an ein Glasbiergeschäft denken. Das würde ich auch am künftigen Grätzwalder Unrundkreisel befürworten, es kann ja auch das Bratnudelentekrossgeschäft sein!

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