Bürgerbegehren zur Brandenburgischen Straße unzulässig
Der Bürgermeister der Gemeinde Schöneiche Herr Jüttner informierte die Abgeordneten der Gemeinde Schöneiche bei Berlin darüber, dass das zum Bürgerbegehren zur Brandenburgischen Straße als unzulässig ist > >In dem den …