Gewerbeanmeldung in Schöneiche

Sie beabsichtigen ein Gewerbe anzumelden oder führen bereits ein Gewerbe in der Gemeinde Schöneiche bei Berlin aus?
Dann möchte ich Sie auf Fragen des Baurechts in diesem Zusammenhang aufmerksam machen. Die Gewerbeanmeldung bedeutet keine planungs- oder baurechtliche Zulässigkeit eines Gewerbes. Für Gewerbe gibt es unterschiedliche baurechtliche Zulässigkeiten, je nachdem ob es sich um ein reines Wohngebiet, ein allgemeines
Wohngebiet, ein Mischgebiet oder ein Gewerbegebiet handelt. Nicht jedes Gewerbe ist überall in der Gemeinde zulässig! Die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden für gewerbliche Zwecke unterliegt den Vorschriften des Baurechts! Unabhängig von der Gewerbeanmeldung im Gewerbeamt der Gemeinde ist grundsätzlich bei jedem Gewerbe eine baurechtliche Prüfung erforderlich!
Je nach Art und Umfang löst eine gewerbliche Nutzung, unabhängig von baulichen Maßnahmen, andere oder zusätzliche Anforderungen an das Grundstück, das Gebäude usw. aus. Im Bauamt der Gemeinde können Sie erfragen, ob Ihr Gewerbestandort einer baugenehmigungspflichtigen Nutzungsänderung bedarf. Hierdurch können bauordnungsrechtliche und bauplanungsrechtliche Vorschriften berührt werden. Über die Zulässigkeit wird im bauaufsichtlichen Verfahren durch das Bauordnungsamt des Landkreises Oder-Spree entschieden. Um Nachbarschaftsstreitigkeiten, ordnungsbehördlichen Verfahren, Auflagen oder einer möglichen Nutzungsuntersagung
vorzubeugen, klären Sie diese Fragen mit dem zuständigen Bauamt. Zu den Sprechzeiten ist das Bauamt der Gemeinde Schöneiche bei Berlin, Außenstelle 1, Käthe-Kollwitz-Straße 6, 15566 Schöneiche bei Berlin, Tel. 030 64 33 04 125 zu erreichen.

Quelle Amtsblatt Schöneiche: Frau Lüneburg Gewerbeangelegenheiten / Wirtschaftsförderung

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