Beanstandung Beschluss der Gemeindevertretung

Wie Schöneiche Online bereits berichtete  hat der Bürgermeister der Gemeinde Herr Jüttner eine Beanstandung zu folgenen
Beschlusses der Gemeindevertretung eingebracht:

Beschluß  2011/264 gefaßt am 13.04.2011 von der Gemeindevertretung Schöneiche bei Berlin:

1. Der als Teil des freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Schöneiche gefasste Beschluss zur Erhöhung der Benutzungsentgelte für die Sporthallen der Gemeinde wird aufgehoben.
2. Die Förderung der 1. Volleyballmannschaft der TSGL Schöneiche wird auf dem Stand fortgesetzt, der zum 01.12.2010 bestand.Der Bürgermeister begründet dies mit fehlender Öffentlichkeit, da dieser Beschluss nicht auf der Tagesordnung der entsprechenden Sitzung der Gemeindevertretung gestanden habe und mit einem Verstoß gegen die geltende Benutzungsentgeltordnung für die Zweifeldsporthalle, weil diese die Zuständigkeit über den Erlass von Gebühren dem Bürgermeister „als Teil des Geschäfts der laufenden Verwaltung“ überlasse.

Die erste Aussage des Bügermeisters Herr Jüttner entspricht nicht den Tatsachen. Unter TOP 14 befand sich auf der fristgerecht versandten und entsprechend veröffentlichten Tagesordnung die BV 262/2011 zu der zu ändernden Gebührensatzung. Jeder Gemeindevertreter und erst Recht jede Fraktion hat in jeder Sitzung das Recht Änderungsanträge zu einer vorliegenden Beschlussvorlage einzubringen. Dies erfolgte durch die Abgeordnete Frau Teltewskaja. Der Änderungsantrag erreichte in demokratischer Abstimmung eine Mehrheit.
Somit ist der Beschluss nicht zu beanstanden und auch nicht unzulässig. Leider ist jedoch – wie meistens bei derartigen Vorstößen von Herrn Jüttner – wieder einmal damit zu rechnen, dass der ganze Vorgang sich am Ende bei der Kommunalaufsicht wieder findet.

Hier zeigt sich leider wieder, dass Herr Jüttner demokratische Entscheidungen nur dann akzeptiert, wenn sie seiner Meinung/Sichtweise der Dinge entsprechen. Wo leben wir? In einer Demokratie oder unter einer absolutistischen Herrschaft?

Genau das ist der Grund, warum die sich häufenden Verfehlungen von Herrn Jüttner benannt gemacht und angesprochen werden müssen. Dies führt dann leider zu heftigen Gegenreaktionen mit dem Ziel denjenigen, der dieser Verfehlungen aufdeckt oder benennt in die Ecke zu stellen und als Nestbeschmutzer zu brandmaken.

In Wirklichkeit ist es jedoch genau umgekehrt. Oft erfindet der  Bürgermeister  irgendwelche vorgeblichen rechtlichen Regelungen (mindestens 2 Mal durch die Kommunalaufsicht schriftlich belegt) oder akzeptiert demokratische Entscheidungen nicht (wie in diesem Fall mal wieder).

Bei dem zweiten Einwand von Herrn Jüttner geht es allein darum, dass sich der Bürgermeister in seiner Macht beschnitten fühlt und sich dagegen zu wehren versucht, dass die Gemeindevertretung in diesem Fall die letzte Entscheidung direkt getroffen hat. Ein solcher Eingriff in seine vorgebliche Kompetenz ärgert ihn natürlich.

Peter A. Pohle

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