Baumaßnahme „Kieferndamm“ in ganz neuem Licht

Wer ist wirklich schuld an der Aufteilung der Baumaßnahme „Kieferndamm“ der damit für alle Schöneicher entstehenden Zusatzkosten und dem weiteren Bestand des kaum noch befahrbaren Kopfsteinpflasters?

Bisher hieß es von Bürgermeister Heinrich Jüttner immer: Das Land Berlin sei schuld daran, dass der Kieferndamm nicht komplett gebaut werden könnte, weil es sich weigern würde, auch nur einen Zentimeter des eigenen Bodens für die erforderliche Straßenausbaumaßnahme zur Verfügung zu stellen. Aber stimmt das überhaupt?

Nach nun vorliegenden Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt des Landes Berlin und des Bezirksamts Treptow-Köpenick stellt sich die Sachlage ganz anders dar. Dort heißt es: „Erst nach einer Prüfung zu den grundsätzlichen Fragen – wie o.b. benannt – kann eine abschließende Stellungnahme des Landes Berlin gegeben werden.“
Das liest sich auf den ersten Blick noch ganz harmlos, aber dahinter stehen mindestens 12 gravierende Mängel der Anfrage und Unterlagen, die von der Schöneicher Gemeindeverwaltung nach Berlin geschickt wurden.

Zusammenfassend wird moniert, dass „bereits im Jahre 2011 […] folgende Fragen und Forderungen formuliert [wurden], die bis heute unbeantwortet und unerfüllt geblieben sind:

Mangel Nr. 1:
„Die Notwendigkeit der grenzübergreifenden Flächeninanspruchnahme muss sich aus der verkehrlichen Begründung ergeben, …“ Diese wurden nie vorgelegt.
Mangel Nr. 2:
„Landesplanerische Aspekte, die die [vom Land Berlin] geäußerten erheblichen Bedenken wegen des Eingriffs in den vorhandenen Waldrand entkräften, wurden nicht dargelegt.“
Mangel Nr. 3:
„Zu den vorgesehenen Maßnahmen im Wasserschutzgebiet, Schutzzone III B, und zu ggf. durchgeführten [und erforderlichen] Abstimmungen mit der Wasserbehörde des Landes Berlin wurden keine Aussagen getroffen.“
Mangel Nr. 4:
„Somit unterläge der Straßenzug nur der Pflicht zur Planfeststellung, sofern eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung […] besteht. Dies hat der Vorhabenträger [die Gemeinde Schöneiche) abzuprüfen.“
Mangel Nr. 5:
„Unterstellt man, dass nachgewiesenermaßen keine UVP-Pflicht vorliegt [wohlwollende Annahme], ist die Frage der Querschnittsgestaltung in Abhängigkeit vom Verkehrsbedarf und dem Eingriff in Natur und Landschaft zu klären. Hierzu bedarf es einer Abwägungsunterlage, …“
Mangel Nr. 6:
„Es werden seitens der Gemeinde keine Argumente vorgetragen, warum beispielsweise die Querschnittsvariante A 1 nicht realisierbar sein sollte.“
Mangel Nr. 7:
„Werden Versickerungsmulden auf Berliner Gebiet geplant, ist der Nachweis gegenüber der Wasserbehörde Berlin zu erbringen, dass ein Regenwasserkanal als Alternative ausscheidet.“
Mangel Nr. 8:
„Für die vorgesehene Grundwasserbenutzung wäre eine wasserrechtliche Erlaubnis mit den erforderlichen Auflagen zu erteilen; diese setzt entsprechend aussagefähige Unterlagen voraus.“
Mangel Nr. 9:
„Bezüglich der Kompensation in Anspruch zu nehmende Waldflächen ist wohl in jedem Fall eine Vereinbarung zwischen dem Vorhabenträger und den Berliner Forsten zu schließen, …“
Mangel Nr. 10:
„In den Unterlagen ist kein Lageplan enthalten, der die Liegenschaftsgrenzen zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg korrekt darstellt. Das ist für die aufgeworfene Fragestellung unentbehrlich.“
Mangel Nr. 11:
„Welche Reduzierung der Flächeninanspruchnahme bei den einzelnen [jetzt vorgelegten] Varianten [gegenüber der Planung aus 2011] erfolgte, ist der Unterlage nicht zu entnehmen.“
Mangel Nr. 12:
„Die Legenden der Pläne sind unzureichend. In den Querschnittsdarstellungen fehlt die Farberläuterung gänzlich.“

All diese gravierenden Defizite sind einem amtlichen Schreiben entnommen, das der Bürgermeister kürzlich an die Gemeindevertreter weitergeleitet hat.

Demnach haben die Verantwortlichen im Rathaus unserer Gemeinde diesen Vorgang entweder nicht ausreichend kompetent behandelt oder aber sie betreiben eine absichtliche Unterlassung mit dem Ziel, die kostengünstigste Lösung ohne das Land Berlin zu realisieren, die jedoch einem Schildbürgerstreich gleich käme (vgl. Artikel „Planung für Kieferndamm-Ausbau geht ins absurde“ vom 12.09.2013). Denn in diesem Fall würden die neu gebauten westlich angrenzenden und weiterhin östlich angrenzend geplanten beidseitigen getrennten Geh- und Radwege plötzlich aufhören und nach ca. 100 m wieder beginnen. Zudem müsste die Fahrbahn derart verengt werden, dass zwei Busse auf dieser als Busstrecke genutzten Straße oder LKW’s nicht mehr aneinander vorbei kämen ohne den Ranbereich nutzen zu müssen, auf dem jedoch die Kinder mit ihren Fahrrädern zur Gundschule II, Bürgelschule, unterwegs sind.

Dumm nur, dass allein durch dieses Verhalten der Verantwortlichen im Rathaus unserer Gemeinde massive Zusatzkosten durch die Aufteilung der Baumaßnahme in mehrere Bauabschnitte für die Gemeinde Schöneiche und damit für uns alle produziert wurden.

Ihre Unabhängigen Bürger Schöneiche

Philip Zeschmann
Dr. Philip Zeschmann ist Gemeindevertreter und Vorsitzender der Unabhängigen Bürger Schöneiche e.V.. Außerdem ist er Vorsitzender der Fraktion BVB/Freie Wähler im Kreistag Oder-Spree.