Nachbetrachtung zur letzten Gemeindevertretersitzung

… oder auch:
„Stürme im Wasserglas!“

Eines muß man dem Wortführer des UBS, dem werten Herrn Dr. Zeschmann ja lassen, mit seinen gedrechselten Wortkaskaden und ab und zu eingestreuten kleinen Beleidigungen versucht er immer  wieder, die anderen Gemeindevertreter besoffen zu quatschen, vor allem aber den Eindruck zu erwecken, er und das ihm  nachgeordnete UBS seien die einzigen, die hier in der Gemeinde wirklich etwas bewegen.

Also,  zurück zu einigen vom UBS eingebrachten Beschlußvorlagen in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung:

Bereits in der letzten Wahlperiode hatte meine Fraktion dafür gesorgt, daß die Entwürfe der jeweiligen Beschlussvorlagen (BV’en) auf der gemeindeeigenen Homepage eingestellt werden, damit sich schon im Vorfeld die interessierten Bürger über den jeweiligen Inhalt der BV’en  informieren können. Und nach der Beratung werden diese dann bereits seit vielen Monaten, wenn nicht gar Jahren unter dem Punkt „Beschlußkontrolle“ nach dem jeweiligen Bearbeitungsstand („umgesetzt“, „in Bearbeitung“ usf.) auf der gemeindeeigenen Homepage eingestellt.

Wie viele Transparenz möchte er denn noch haben, der werte Herr Dr. Zeschmann? Schaut man sich die genannte Rubrik etwas genauer an (die man auch schnell findet), so sind die meisten BV’en umgesetzt. Bei den wenigen, die den Status „in Bearbeitung“ haben, erschließt sich der Sachverhalt ohne weiteres aus sich selbst heraus! Also, was soll diese Art von „Beschäftigungstherapie“ für Verwaltung und Bürgermeister noch zusätzlich erreichen?

Auf diese Bürokratie können wir getrost verzichten und sparen damit endlich auch Zeit, denn die Sitzungen der Fachausschüsse und der Gemeindevertretung selbst dauern schon jetzt durch den Aktionismus des UBS viele zu lange.

Noch kurz ein weiterer Aspekt hierzu: Jeder Gemeindevertreter hat das in der Kommunalverfassung verbürgte Recht, zu einzelnen Sachverhalten oder auch BV’en Nachfragen zu stellen, Akteneinsicht zu verlangen und vom Hauptverwaltungsbeamten, sprich Bürgermeister Rechenschaft zu fordern. Dort, wo es in der Gemeinde wirklich „brennt“,  wäre Herr Dr. Zeschmann wohl der letzte, der von diesem Recht keinen Gebrauch machen würde. Und es liegt auf der Hand, daß diese Rechte wohl weitaus effektiver auch in der öffentlichen Wahrnehmung wären, als wenn der Bürgermeister, wie vom UBS gefordert, den jeweiligen Umsetzungsgrad der hunderttausendsten  BV vortragen müßte.

Krasser wird es ja noch bei dem Entwurf vom UBS, in dem eine engere Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde Woltersdorf durch beide Hauptausschüsse gefordert wird. Erstens stimmen schon die Grundannahmen nicht, daß nämlich die Landesregierung plane, Gemeinden unter 15.000 Einwohnern zusammen zu legen. Eine Kreisgebietsreform wird wohl kommen, aber die Zusammenlegung kleinerer Gemeinden ist vom Tisch und wenn, werden in der Öffentlichkeit Gemeindegrößen von 10.000 Einwohnern gehandelt. Da müßte Schöneiche mit seinen gut 12.400 Einwohnern wohl nicht um seine Eigenständigkeit fürchten, denn die Tendenz ist bei uns eher steigend, was den Zuwachs an Einwohnern betrifft.

Nein, dieser Vorschlag des UBS wäre allein schon deshalb unzulässig, weil der Hauptausschuß gemäß § 50 der Kommunalverfassung zu einer solch institutionalisierten Zusammenarbeit nicht befugt ist. Allein ein kleiner Blick in die rechtlichen Grundlagen hätte ausgereicht, um diesen Entwurf dahin zu befördern, wo er hingehört, nämlich in den Papierkorb.

Beruhigend immerhin, daß selbst vom UBS entsandte Sachkundige Einwohner diesen Unsinn erkannt haben, und gegen die „eigene“ Beschlussvorlage im Fachausschuss gestimmt haben.

Auch das vorgetragene Argument für die entsprechende BV 48/2014, daß die Bürgermeister beider Gemeinden nicht zusammenarbeiten könnten, weil die „Chemie“ zwischen ihnen nicht stimme, sticht hier nicht. Selbst wenn das so sein sollte, sind beide Profis genug, ihre Aufgaben zum Wohle der jeweiligen Gemeinden zu erledigen. Und nur sie, die Bürgermeister sind diejenigen, die eine Zusammenarbeit befördern können, denn dies gehört zum sogenannten „Geschäft der laufenden Verwaltung“.
An diesem Punkt könnte die Gemeindevertretung ansetzen und „ihren“ Bürgermeister damit piesacken, um es mal etwas salopp auszudrücken.

Konsequenterweise sind ja auch diese und alle weiteren Entwürfe des UBS in den Fachausschüssen und in der Gemeindevertretung abgelehnt worden und zwar mit großen Mehrheiten. Wen es interessiert, die Zahlen bzw. seine „Niederlagen“ hat Herr Dr. Zeschmann in diesem Forum selbst geliefert.

Nur ganz nebenbei, erst kurz nach 20:00 hatte die Gemeindevertretung diese aus der letzten Sitzung übrig gebliebenen BV’en „abgearbeitet“. Man stelle sich vor, der Bürgermeister hätte in seinem Bericht noch den Bearbeitungsstand Dutzender „erledigter“ BV’en referieren müssen, solcherart Sitzungen würden erst weit nach Mitternacht enden, sofern das überhaupt nach Geschäftsordnung zulässig wäre.

Dabei möchte ich es erstmal belassen. Mir fällt jetzt meine Idee aus dem Wahlkampf wieder ein, daß nämlich all die Bürgerinnen und Bürger, die ihre Stimme dem Vorsitzenden des UBS, Zeschmann gegeben haben, eigentlich auch immer an den Sitzungen der Gemeindegremien teilnehmen sollten. Dem einen oder anderen würde dämmern, daß man sich seinerzeit wohl „verwählt“ haben muß.  Aber egal, das ist Schnee von gestern, wir werden wohl leider alle mit dem Aktionismus des UBS  noch eine Weile leben müssen.

War es nicht im Wahlkampf mit dem Slogan angetreten, daß „wir Bürger wieder im Parlament stattfinden“ müßten? Daß …. die Anliegen von uns Bürgern in Schöneiche mit Nachdruck und Rückgrat … eingebracht (werden)  und vertreten, vernünftig und kooperationsbereit, damit Sie sich wiederfinden“?  So hieß es doch im Wahlprogramm des UBS.

Wenige Monate nach der Kommunalwahl muß das UBS verdammt aufpassen, daß es den Vertrauensvorschuss vieler wohlmeinender Schöneicherinnen und Schöneicher nicht schon nach der 2. Sitzungsrunde verspielt hat.

Thomas Fischer
Gemeindevertreter a.D.
Kreistagsabgeordneter

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