Unser Bürgermeister und sein Dienstvorgesetzter

Bereits in der Gemeindeordnung scheint ein Spannungsfeld zwischen Bürgermeister auf der einen und Gemeindevertretung auf der anderen Seite begründet zu sein. In § 53 Kommunalverfassung heißt es:

Der Bürgermeister ist Hauptverwaltungsbeamter der  Gemeinden. Er ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit, Leiter der Gemeindeverwaltung sowie rechtlicher Vertreter und Repräsentant der Gemeinde.“

Etwas später heißt es in § 28 Kommunalverfassung:

Die Gemeindevertretung ist für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeindevertretung kontrolliert die Durchführung ihrer Entscheidungen.“

Zudem heißt es in § 61 Kommunalverfassung:

Die Gemeindevertretung ist Dienstvorgesetzte und oberste Dienstbehörde des Hauptverwaltungsbeamten.“

Sowohl die Vertretung als auch Bürgermeister haben ihren Kompetenzbereich. Beide sind Organe der Kommune. Vielleicht trifft auch das Bild der Über- und Unterordnung nicht zu. In Brandenburg hat der Bürgermeister nicht die eindeutige Chefposition wie beispielsweise in den süddeutschen Ländern.  So kann die Gemeindevertretung u.a. ein Abwahlbegehren gegen den Bürgermeister § 81 einleiten.
Gestützt auf die hauptamtliche Kommunalverwaltung verfügt der Verwaltungschef indessen über weit reichende Gestaltungsmöglichkeiten. Er hat Zugang zu allen wichtigen Terminen, Themen, Gesprächen und Abläufen und bestimmt die wesentlichen Abläufe in seiner Kommune.

In den Fällen einer harten Konfrontation zwischen Vertretung und hauptamtlichen Bürgermeister wird vor allem die kommunale Entwicklung behindert.

So notwendig es ist, Konflikte auszutragen und Gegensätze das Leben bereichern: Unsere Kommune braucht dauerhaft ein funktionierendes Verhältnis zwischen Bürgermeister und der Gemeindevertretung.

Unser Bügermeister sprach in seiner Neujahrsrede von einem  gestörtem Verhältnis zwischen Ihm und der Gemeindevertretung. Dieses einseitig der Gemeindevertretung anzulasten ist falsch.

Demokratie lebt vom Wettbewerb der Meinungen und Ideen. Gegenseitige Blockaden schaden der Entwicklung und verschrecken Bürgerinnen und Bürger.

Quellen: www.politische-bildung-brandenburg.de

Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz- BbgKWahlG

 

Peter A. Pohle
Peter A. Pohle ist Gemeindevertreter (FDP) und Vorsitzender des Ortsentwicklungsausschuss der Gemeindevertretung Schöneiche bei Berlin.

Ein Gedanke zu „Unser Bürgermeister und sein Dienstvorgesetzter

  1. PeterStolz

    Der Bürgermeister hätte sicherlich seinen guten Willen zeigen können und auch etwas „geschmeidiger“ auf den Wunsch eingehen können, dass in einer „Beschlussvorlage zur Änderung der Öffnungszeiten des Rathauses“ Bürgerinnen und Bürger früher oder später als bisher – nicht an jedem Tag – aber ein oder zweimal in der Woche das Rathaus benutzen können. Viele Menschen haben schwierige Arbeitszeiten, sind alleinerziehend oder haben sonstige für sie persönlich gewichtige Gründe, warum sie zu den derzeitigen Öffnungszeiten das Rathaus nicht aufsuchen können. Der Bürger/die Bürgerin stehen im Zentrum unseres Gemeinwesens und im Zentrum der Dienstleistungen des Rathauses. Verständnis und Empathie im Umgang miteinander hilft immer.

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