(PM/DIE LINKE) Immer wieder hat die Gemeinde Schöneiche in den vergangenen Jahren öffentlichen Grund und Boden verkauft. Meist erfolgte diese Privatisierung unseres kommunalen Eigentums pauschal zum Höchstpreis. Was die Käuferinnen oder Käufer damit anstellen wollten, interessierte die Gemeinde nicht. Traurige Beispiele dafür sind die alte Schule in der Käthe-Kollwitz-Straße 6 oder das Grundstück der ehemaligen Wäscherei in der Dorfstraße 6. In beiden Fällen entstanden auf den vormaligen Gemeindeflächen überteuerte Eigentumswohnungen. DIE LINKE hat sich diesem Ausverkauf öffentlichen Grund und Bodens immer widersetzt. Lange waren wir damit in der Gemeindevertretung eine Minderheit.
Der Wind dreht sich
Doch langsam dreht sich der Wind. Immer mehr Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter begreifen, dass uns diese Form der Privatisierung öffentlichen Eigentums nicht weiterbringt. Am 5. Juli 2022 konnten wir die Veräußerung eines größeren Gemeindegrundstücks (ca. 1.500 qm) verhindern. Eine Mehrheit der Gemeindevertretung (9 Ja, 7 Nein, 1 Enthaltung) stimmte dem Änderungsantrag der Linksfraktion zu, das Grundstück in der Schöneicher Straße 65 (in der Übersicht rot markiert) nicht bedingungslos zu verkaufen, wie es Bürgemeister Ralf Steinbrück (SPD) vorschlug. Stattdessen soll die Fläche in Erbbaurecht vergeben werden.
Vorteile des Erbbaurechts
Das bedeutet, dass das Grundstück gegen eine jährliche Pacht an private Nutzerinnen und Nutzer „vermietet“ wird. Grundlage dafür wird eine sogenannte Konzeptvergabe sein. Als Rahmen für die Nutzungskonzepte wurden eine Wohnnutzung (Mehrfamilienhaus mit mindestens vier Wohnungen) oder eine gemeinwohlorentierte Nutzung (z.B. eine Arztpraxis o.ä.) beschlossen.
Dieses Modell hat mehrere entscheidende Vorteile:
- Der Grund und Boden bleibt in Gemeindehand. Spätere Generationen können die Flächen für kommunale Aufgaben nutzen, ohne sie teuer zurückkaufen zu müssen.
- Die Gemeinde bestimmt, was auf dem Areal gebaut werden darf und was nicht. Halten sich die privaten Bauherrinnen oder Bauherren nicht daran, kann ihnen das Nutzungsrecht gekündigt werden.
- Wer den Zuschlag für das Erbbaurecht bekommt, wird mit der Konzeptvergabe entschieden. Es zählen also die besten Ideen und nicht das dickste Portemonnaie.
- Der Grund und Boden bleibt im öffentlichen Eigentum und damit dauerhaft dem spekulationsgetriebenen Immobilienmarkt entzogen.
- Die Gemeinde erhält statt einer Einmalzahlung eine dauerhafte Einnahme aus den Pachtzahlungen.
Sozialen Wohnungsbau als Pflichtaufgabe ernstnehmen
Der Bürgermeister argumentierte, die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf würden für die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus benötigt. Doch damit springt er zu kurz. Denn der soziale Wohnungsbau ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Gemeinde, ebenso wie z.B. die Sanierung von Straßen oder die Bereitstellung von Kita-Plätzen. Wer diese Aufgabe ernst nimmt, muss den Eigenanteil aus den jährlichen Investitionsmitteln finanzieren. Den Löwenanteil gibt dann das Land über Fördermittel dazu.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf www.linke-schoeneiche.de.
Liebe Ute, diesen Schuh lasse ich mir nicht anziehen. Guten Gewissens kann ich behaupten, jeden Vorschlag in der Gemeindevertretung inhaltlich zu bewerten und auf dieser Grundlage meine Entscheidung zu treffen. Ohne Ansehen dessen, der ihn eingebracht hat. Vorschläge, die wir nicht gänzlich ablehnen, hat meine Fraktion stets konstruktiv bewertet und dazu i.d.R. per Änderungsantrag einen Verbesserungsvorschlag unterbreitet. So auch im Fall der Steckersolarmodule. Ich habe auch ausführlich begründet, womit wir Schwierigkeiten hatten und was wir alternativ vorgeschlagen haben: https://www.schoeneiche-online.de/2022/07/41537/klimaschutz-welcher-klimaschutz-neues-aus-der-gemeindevertretung/#comment-5962. Von einer pauschalen Ablehnung eines Vorschlags, nur weil er (hier) von den Grünen kam, kann also absolut keine Rede sein. Übrigens ist DIE LINKE, soweit ich das sehe, die einzige Fraktion in der Gemeindevertretung, die bislang mit jeder der anderen Fraktionen gemeinsame Anträge formuliert hat, wenn es inhaltlich passte. Das spricht nicht gerade dafür, dass bei uns persönliche oder politische Anti- oder Sympathien (die es natürlich gibt) im Vordergrund stünden.
Ergänzung zu meinem Kommentar: Lieber Fritz, damit meine ich aber ausdrücklich alle! Wenn ich mir die Begründungen für die Ablehnung einer kleinen Förderung für Balkonsolaranlagen anschaue – wer hat damit etwas „gewonnen“? Inzwischen werden die Anlagen teurer bzw. sind ausverkauft. Bei diesem Wetter hätten Menschen aus Schöneiche täglich davon profitieren können, nicht mehr ganz so viel Strom aus dem Netz kaufen zu müssen.
@Siegfried von Rabenau: Ich halte es, statt mit Putin, lieber mit Hans-Jochen Vogel, einem großen Sozialdemokraten, ehemaligen Münchner Oberbürgermeister und Bundesbauminister. Der engagierte sich zeitlebens unermüdlich für eine neue, sozialere Bodenordnung. Vogel sagte in einem Interview mit der Ebert-Stiftung im Jahr 2019: „… meine Hauptempfehlung ist, dass alles getan wird, dass das Grundeigentum der Kommunen wächst, denn die sind ja dem Allgemeinwohl verpflichtet und haben keine Grundlage dafür, dass sie mit Grund und Boden spekulieren. Damit soll dann auch die Periode endgültig überwunden sein, in der noch vor einigen Jahren, die Grundstücke meistbietend angeboten und verkauft wurden.“
@Ute Hannemann: Ich teile leider deine Beobachtung, dass die Gemeindevertretung immer mehr in alte Muster verfällt und Anträge/Vorschläge eher nach der sie vortragenden Fraktion/Person, als nach deren Inhalt beurteilt. Da waren wir am Anfang der laufenden Wahlperiode schon mal deutlich weiter. Ob die Anonymisierung von Anträgen funktionieren würde, da bin ich allerdings skeptisch. Wenn nicht schon am Stil, würde man wohl spätestens in der Debatte merken, wer sich besonders enthusiastisch dafür verwendet.
Guten Tag Schöneiche, ich habe eine ganz komische Idee: wie wäre es, wenn die Beschlussvorlagen ohne Angabe der Einreichenden diskutiert und abgewogen würden? Bestimmt ist das überhaupt nicht zulässig oder aus anderen wichtigen Gründen nicht möglich, aber das wäre doch spannend! Und man könnte darauf hoffen, dass wirklich das Beste für Schöneiche dabei herauskäme. Noch besser wäre es natürlich, wenn einfach für oder gegen eine Sache und nicht Person/Partei/Sympathie abgestimmt würde. Damit will ich nicht behaupten, dass es immer so läuft. Aber es geht irgendwie in diese Richtung. Das hatten wir schon mal und das war nicht gut.
nun, der öffentliche Grund gehört auch mir und nicht nur den Linken.
„Als Rahmen für die Nutzungskonzepte wurden eine Wohnnutzung (Mehrfamilienhaus mit mindestens vier Wohnungen) oder eine gemeinwohlorentierte Nutzung (z.B. eine Arztpraxis o.ä.) beschlossen.“
Sowas ist doch wohl auch auf Privatgrund möglich. Ohne die Angst haben zu müssen, wenn es einer wechselnden Mehrheit nicht mehr gefällt alles wieder abreißen zu müssen. Ich würde keinen müden Euro, auch wenn es der geborgte ist, in irgendwas investieren dessen Zukunft so unsicher sein kann.
Ich kann das Grundanliegen, aus Schöneiche eine Plattenbausiedlung mit vielen Zuzüglern zu machen irgendwo verstehen, aber – ich darf es nicht gut finden! Man sollte manchmal Dingen, die im Lauf der Zeit gewachsen sind auch ihren Lauf lassen und nicht dauernd wild erregt auf- und niederspringen weil man grad selbst aus den verschiedensten Gründen ein Billigquartier benötigt. Dafür haben wir im näheren Umfeld andere Möglichkeiten. Müssen wir auf Deibelkommraus unbedingt alles so machen wie es anderswo möglicherweise ist? Nein! Die Bunte Republik Deutschland hat ihren Reiz eben auch darin dass sie auch ohne Gleichmacherei viele Angebote macht. Wem das nicht passt, der soll gefälligst zum Putin ziehen!