(PM ) Verstöße gegen die in der Eindämmungsverordnung enthaltenen Gebote und Verbote stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können nach dem vom Land Brandenburg beschlossenen neuen Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße von 50 bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Er tritt mit erfolgten Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft und ist landesweit von den Landkreisen und kreisfreien Städten bei Verstößen anzuwenden. Der Katalog beruht auf dem Infektionsschutzgesetz des Bundes.
Wer zum Beispiel trotz Verbots öffentliche oder nichtöffentliche Veranstaltungen oder Versammlungen durchführt, dem droht ein Bußgeld zwischen 500 bis 2.500 Euro. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen kann mit 50 bis 500 Euro geahndet werden. Wer eine Verkaufsstelle des Einzelhandels, für die keine Ausnahmeregelung vorgesehen ist, für den Publikumsverkehr öffnet, muss mit einem Bußgeld zwischen 1.000 bis 10.000 Euro rechnen. In besonderen Wiederholungsfällen kann eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro betragen. Die Höhe des jeweiligen Bußgeldes wird von den Landkreisen und kreisfreien Städte festgelegt.
Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei des Landes Brandenburg