(PM/DIE LINKE) Vor einem Jahr fasste die Gemeindevertretung mit knapper Mehrheit (12 zu 11 Stimmen) den Beschluss, die Möglichkeit der erweiterten Instandsetzung von Sandstraßen nach dem Vorbild der Stadt Bernau auch in Schöneiche einzuführen. Durchgesetzt wurde das gemeinsam von den Fraktionen DIE LINKE, BBS/FDP/SCHÖN und UBS.
Wozu die erweiterte Instandsetzung?
Im Gegensatz zum grundhaften Ausbau werden bei diesem Modell keine Beiträge von den Anlieger*innen erhoben. Diese finanzieren ansonsten 80 Prozent der Gesamtkosten. Außerdem handelt es sich bei den verbliebenen Sandwegen um reine Anliegerstraßen mit wenig Durchgangsverkehr. Eine technisch weniger anspruchsvolle Instandsetzung sollte deshalb in vielen Fällen ausreichen. Am Ende ist das beitragsfreie Modell oft für alle Seiten günstiger. Wie Bernaus Bürgermeister André Stahl (DIE LINKE) bei einer Veranstaltung in Schöneiche im Januar 2019 berichtete, belaufen sich die Kosten auf rund 120 Euro pro Meter gegenüber mehr als 1.000 Euro pro Meter bei einem grundhaften Ausbau.
Warum wurde der Beschluss nicht umgesetzt?
In Schöneiche gibt es gegen das „Bernauer Modell“ erbitterten Widerstand von Bürgermeister Ralf Steinbrück (SPD) sowie den Fraktionen SPD und GRÜNE/NEUES FORUM in der Gemeindevertretung. Allein die CDU-Fraktion brachte sich zuletzt konstruktiver in die Auseinandersetzung ein. Immer wieder wurde die Einführung deshalb verzögert. Zuletzt beschloss im Juni 2020 die Mehrheit aus LINKEN, BBS/FDP/SCHÖN und UBS in der Gemeindevertretung die Kriterien und das Verfahren für die erweiterte Instandsetzung (wiederum mit 12 gegen 11 Stimmen). Dieser Beschluss wurde vom Bürgermeister beanstandet. Er hielt ihn für rechtswidrig. Daraufhin wurde er der Kommunalaufsichtsbehörde beim Landkreis zur Prüfung vorgelegt.
Ist die erweiterte Instandsetzung rechtswidrig?
Inzwischen liegt das Ergebnis der rechtlichen Prüfung vor. Das Ergebnis: Die beitragsfreie, erweiterte Instandsetzung von Sandstraßen ist möglich! Die Kommunalaufsichtsbehörde folgte keinem der vom Bürgermeister dagegen vorgebrachten Argumente. Dafür wurden an dem Beschluss zwei andere Dinge bemängelt. Zum einen darf die Gemeinde nicht die Kosten für Grundstückszufahrten übernehmen. Zum anderen müssen zu jeder Sandstraße die Kosten des grundhaften Ausbaus und der erweiterten Instandsetzung berechnet und miteinander verglichen werden. Die Gemeindevertretung darf nicht allein auf der Grundlage der technischen Machbarkeit und des Votums der Anlieger*innen entscheiden.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Gemeindevertretung wird in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2020 über das Prüfergebnis beraten. Wenn die Anmerkungen der Kommunalaufsicht beachtet werden, dürfte der Umsetzung des „Bernauer Modells“ in Schöneiche eigentlich nichts mehr im Wege stehen. DIE LINKE wird deshalb vorschlagen, im Januar 2021 erneut die Kriterien und das Verfahren für die erweiterte Instandsetzung in der Gemeindevertretung zu beschließen, mit den angemahnten Klarstellungen zu den Grundstücksauffahrten und dem Kostenvergleich.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf www.linke-schoeneiche.de.